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Update Erlösabschöpfung – Kabinettsbeschluss mit wichtigen Anpassungen
So soll die Erlösabschöpfung nun doch erst ab dem 01.12.2022 und nicht rückwirkend zum 01.09.2022 greifen. Der 01.12.2022 ist der Zeitpunkt, der für den Beginn der Erlösabschöpfung EU-seitig vorgegeben ist. Weiterhin wurde die Verlängerungsmöglichkeit per Verordnung um acht Monate verkürzt – dies soll nun nur noch bis April 2024 möglich sein.
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben. Ob dies angesichts der besonderen Kostenstruktur von Biogasanlagen ausreichend ist, darf bezweifelt werden.
Die erste Lesung im Bundestag ist für den 01.12.2022 angesetzt. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen die Erlösabschöpfung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens möglicherweise noch erfährt.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
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- Keywords:
- prometheus, Erlösabschöpfung, Kebinett, Anpassung, Update, Kanzlei