News Release from Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wind Industry Profile of
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Alarmstufe des Notfallplans Gas aus – Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet
Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Zwar sind die Gasspeicher mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; die Ausrufung der Alarmstufe ist daher notwendig. Die europäischen Partner wurden über den Schritt informiert.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erklärte hierzu: „Auch wenn aktuell noch Gasmengen am Markt beschafft werden können und noch eingespeichert wird: Die Lage ist ernst, und der Winter wird kommen. Wir dürfen uns nichts vormachen: Die Drosselung der Gaslieferungen ist ein ökonomischer Angriff Putins auf uns. Es ist offenkundig Putins Strategie, Unsicherheit zu schüren, die Preise zu treiben und uns als Gesellschaft zu spalten. Dagegen wehren wir uns. Es wird aber ein steiniger Weg, den wir jetzt als Land gehen müssen. Auch wenn man es noch nicht so spürt: Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen. Das wird sich auf die industrielle Produktion auswirken und für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine große Last werden. Es ist ein externer Schock.“
Der Minister betonte weiter: „Als Bundesregierung setzen wir alles daran, die Folgen zu mildern und die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Die Befüllung der Gasspeicher hat jetzt oberste Priorität. Wir kümmern uns um alternative Gas-Lieferungen und bauen mit Hochdruck die nötige Infrastruktur. Wir beschleunigen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in nicht gekannter Weise. Es wird eine nationale Kraftanstrengung. Aber wir können sie in Solidarität miteinander bewältigen - Bund, Länder und Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Zivilgesellschaft. Energie einzusparen, ist das Gebot der nächsten Monate. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – sollten den Gasverbrauch möglichst weiter reduzieren, damit wir über den Winter kommen. Als Regierung treiben wir die Energieeffizienz voran und setzen auch bei uns im Ministerium Energiesparmaßnahmen um.“
Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, wird die Bundesregierung, wie am 19. Juni angekündigt, zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen. Dazu hat das BMWK bereits die Kraftwerksbetreiber angeschrieben und gebeten, die nötigen Schritte zu veranlassen. Das entsprechende Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz, das den Abruf der Gasersatz-Reserve ermöglicht, ist derzeit im parlamentarischen Verfahren. Das BMWK bereitet alle entsprechenden Verordnungen vor; um sie zügig nach Inkrafttreten und passgenau zu nutzen. „Wir bringen Kohlekraftwerke in den Markt und reduzieren die Menge an Gas. Das ist schmerzlich, Kohlekraftwerke sind einfach Gift fürs Klima. Aber für eine Übergangszeit müssen wir es tun, um Gas einzusparen und über den Winter zu kommen“, sagte Habeck.
Zugleich hat die Bundesregierung eine Kreditlinie von zunächst 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. „Wir füllen die Speicher, sie müssen zum Winter hin voll sein“, sagte Habeck. Noch im Sommer soll zudem ein Gasauktionsmodell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Die Bundesnetzagentur hat dieses Modell am 21. Juni 2022 näher ausbuchstabiert. Weitere Konkretisierungen werden in den kommenden Wochen erfolgen, damit es zügig an den Start gehen kann. „Wenn darüber hinaus weitere Maßnahmen nötig sind, werden wir sie ergreifen“, sagte Habeck.
Um die Gaskrise gemeinsam zu bewältigen, wird Minister Habeck in den nächsten Tagen den Austausch mit der Wirtschaft, seinen Amtskolleginnen und Kollegen in den Ländern und der Europäischen Union, aber auch mit Verbraucherschützern, Gewerkschaften und Umweltverbänden noch einmal intensivieren. „Es ist wichtig, in dieser Krise die unterschiedliche Betroffenheit zu kennen, das Wissen und Können zusammenzubinden und so immer wieder bessere Lösungen zu finden. Wir werden in dieser Krise lernen, wir werden immer wieder Dinge anpassen.“
Der Minister machte weiter deutlich: „Als Bundesregierung werden wir unseren Teil tun, um gerade die Menschen, die wenig verdienen, zu entlasten. Wir werden nicht alles auffangen können, aber da, wo schon jetzt jeder Cent zweimal umgedreht werden muss und die Angst vor der nächsten Heizkostenrechnung umgeht, müssen wir helfen. Daher werden wir in der Bundesregierung über weitere Entlastungsmaßnahmen beraten.“
Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus, den § 24 des Energiesicherungsgesetzes ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und durch Verkündung im Bundesanzeiger feststellt, das bedeutet faktisch, es muss eine verstetigte Reduzierung des Gesamtimportmengen geben. „Dieser Mechanismus kann in bestimmten Situationen notwendig sein, um einen Kollaps der Energieversorgung zu verhindern. Aber er hat auch Schattenseiten, daher arbeiten wir auch an alternativen Konzepten. Es gilt, den Markt trotz hoher zusätzlicher Kosten am Laufen zu halten“, sagte Habeck.
Nähere Erläuterungen zur Einordnung:
1. Zum Notfallplan Gas
Die Alarmstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen. Das Krisenteam Gas, das mit Ausrufung der Frühwarnstufe eingerichtet wurde, tagt weiterhin täglich. Zum Krisenteam gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt bereits seit Ausrufung der Frühwarnstufe im März regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Alarmstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS- Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
2. Zu den zusätzlichen Maßnahmen
Gasreduktion im Stromsektor
In einer solchen drohenden Gasmangellage muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Aus diesem Grund will die Bundesregierung auf der Erzeugungsseite befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einrichten. Dafür werden Kraftwerke, die bereits heute als Reserve dem Stromsystem zur Verfügung stehen, ertüchtigt, um kurzfristig in den Markt zurückkehren zu können. Das bedeutet, dass der kurzfristige Einsatz von Kohlekraftwerken im Stromsektor für den Bedarfsfall auf Abruf ermöglicht wird.
Dazu hat die Bundesregierung die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um Gas in der Stromerzeugung zu ersetzen.
Das Bundeskabinett hat das sogenannte Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz am 8. Juni 2022 im Kabinett verabschiedet. Eine Verabschiedung im parlamentarischen Verfahren ist für den 8. Juli 2022 geplant. Parallel arbeitet das BMWK an der notwendigen Rechtsverordnung, um die Gasersatzreserve gleich nach Inkrafttreten in Gang setzen zu können.
Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur öffentlichen Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein. Durch die Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs kann das Stromerzeugungsangebot in einer kritischen Gasversorgungslage um bis zu 10 GW ausgeweitet werden, wodurch der Gasverbrauch zur Stromerzeugung substantiell reduziert wird.
Gas-Auktionsmodell für den Industrie-Verbrauch
Noch im Sommer soll ein Gasauktions-Modell an den Start gehen, das industrielle Gasverbraucher anreizt, Gas einzusparen. Dazu entwickeln der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE), die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das BMWK ein Gas-Regelenergieprodukt, mit dem Industriekunden gemeinsam mit ihren Lieferanten gegen eine rein arbeitspreisbasierte Vergütung ihren Verbrauch in Engpasssituationen reduzieren und Gas dem Markt zur Verfügung stellen können (Demand-Side Management). Damit wird - einer Auktion gleich - ein Mechanismus geschaffen, der industriellen Gasverbrauchern einen Anreiz gibt, Gas einzusparen, das dann wiederum zum Einspeichern genutzt werden kann. Das Modell soll dafür sorgen, dass möglichst viele Gas-Mengen für etwaige Engpasssituationen im kommenden Winter bereitstehen.
Erste Konkretisierungen hat die Bundesnetzagentur am 21. Juni 2022 vorgelegt. Weitere Schritte werden in Abstimmung mit THE und den Akteuren im Markt jetzt zügig erfolgen.
3. Szenarienberechnungen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungslage
Die Bundesnetzagentur hat Szenarien berechnet und damit die Gasmengenentwicklung bis Juni 2023 bestimmt. Diese Szenarien zeigen, dass eine Störung der Gasversorgung vorliegt. Auch bei einem kontinuierlichen Verbleib der Lieferungen durch Nordstream 1 auf dem Niveau von 40%, ist die im Gasspeichergesetz vorgesehene Speicherfüllung bis zum 1. Dezember auf 90% nur dann möglich ist, wenn man unterstellt, dass innereuropäische Gaslieferungen nicht mehr vollständig erfolgen und man davon ausgeht, dass der Gasverbrauch in diesem Winter 20% unter dem normalen Niveau liegt.
Entscheidend ist damit aber auch bereits im aktuellen Status quo den inländischen Gasverbrauch deutlich zu reduzieren, damit die eigene Versorgungssicherheit ebenso wie die Versorgungssicherheit unserer Nachbarländer gewährleistet ist.
- Source:
- BMWK
- Author:
- Pressestelle
- Link:
- www.bmwk.de/...
- Keywords:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BMWK, Notfallplan Gas, Alarmstufe, Versorgungssicherheit
- Wind Energy Wiki:
- Bundesnetzagentur