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Zweite Gesamtfortschreibung Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien – Beteiligungsverfahren
Laut Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beginnt demnächst die erneute Auslegung der gegenüber dem letzten Entwurf der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien geänderten Planinhalte.
Der Planungsverband führt im Verfahren zur Zweiten Gesamtfortschreibung parallel die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch.
Die „Ergänzungsblätter zum Entwurf“ sowie die weiteren oben genannten Unterlagen werden dafür im Zeitraum vom
17. Juni 2022 bis 29. Juli 2022
im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen sowie auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht.
Da es sich um eine Gesamtfortschreibung handelt, kann diese auch Auswirkungen auf die Realisierung auch von Windenergievorhaben haben. Eine Beteiligung und schriftliche Einwendung potenziell betroffener Projektierer ist absolut ratsam, schon um die Planungsgemeinschaft zu einer sachgerechten Abwägung im Sinne einer realisierungsfähigen Windenergienutzung zu bewegen. Die Erhebung von Einwendungen ist zudem die einzige Möglichkeit, der sog. „Präklusion“ gem. § 9 Abs. 2 ROG zu entgehen, durch welche die Anfechtung des Regionalplans in etwaigen späteren Klageverfahren erheblich eingeschränkt wird.
- Quelle:
- prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.prometheus-recht.de/...
- Keywords:
- prometheus, Regionalplan, Oberlausitz Niederschlesien, Beteiligungsverfahren, Gesamtfortschreibung, Planinhalt, Öffenlichkeit