Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Sachsen führt 1000m-Abstand ein
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Änderung der BauO in Sachsen: 1.000m-Abstand für Windenergieanlagen
Nun gibt es ihn auch in Sachsen: Einen gesetzlichen 1.000m-Abstand für Windenergieanlagen. Dieser Abstand ist nicht nur zu Wohngebäuden im beplanten oder unbeplanten Innenbereich einzuhalten.
Selbst zu „zulässiger Wohnbebauung im Außenbereich, die aus mindestens fünf Wohngebäuden besteht„, muss – immerhin nur der Mast – 1.000m Abstand einhalten. Wie es einst die „berüchtigte“ 10H-Regelung Bayern vorgemacht hat, wird mit dem neuen § 84 in der Sächsischen Bauordnung nicht abstandsgerechten Anlagen die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB entzogen. Und diese damit im Außenbereich praktisch unzulässig. Übergangsregelungen und Ausnahmen vom... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- Windenergie Wiki:
- 10H-Regelung