2024-11-06
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/4054-neues-bundesnaturschutzgesetz-beseitigt-rechtsunsicherheit-fur-windenergieprojekte

Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

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Neues Bundesnaturschutzgesetz beseitigt Rechtsunsicherheit für Windenergieprojekte

Am 09.11.2007 ging die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes durch den Bundesrat und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Damit wird eine Phase von ca. zwei Jahren beendet, in der zunehmend Genehmigungen für Windenergievorhaben auf Grund angeblicher Verstoße gegen das Artenschutzrecht versagt wurden.

In allen Bundesländern haben in der Vergangenheit die Ablehnungen aufgrund artenschutzrechtlicher Verbote erheblich zugenommen. Allein in der Praxis MWP sind derzeit über 90 Fälle von Windenergievorhaben in Arbeit, deren Ablehnung artenschutzrechtlich begründet wurde. Erheblichen Anteil an den artenschutzrechtlich motivierten Ablehnungen hatte die Rechtsunsicherheit aufgrund eines Urteils des EuGH. Der EuGH hatte Teile des deutschen Artenschutzrechtes für europarechtswidrig erklärt. Dies führte verstärkt dazu, dass die Naturschutzbehörden europäisches Artenschutzrecht gegen Windenergievorhaben anwendeten.

Artenschutzrecht: eine unkalkulierbare Größe für Planer
Für Planer ist seitdem das Artenschutzrecht zu einer unkalkulierbaren Größe geworden. Wegen der strikten artenschutzrechtlichen Verbote galt bislang auch eine Kompensation artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als unzulässig. Dabei entwickelte sich das Artenschutzrecht zur abschließenden Hürde zahlreicher Vorhaben.

Verbesserungen durch das neue Artenschutzrecht

Das neue Artenschutzrecht bietet nun drei wesentliche Verbesserungen:

- Erstens wird die Rechtsunsicherheit durch das Urteil des EuGH beseitigt. Der Antragsteller kann sich nun wieder auf das deutsche Artenschutzrecht berufen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm dessen angebliche Europarechtswidrigkeit vorgehalten wird.

- Zweitens schafft das Gesetz erstmals die Möglichkeit, artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen durch Kompensationsmaßnahmen zu begleiten und damit den Eingriff zulässig zu machen. Kompensationsmöglichkeiten können nun also die Zulässigkeit eines zunächst artenschutzrechtlich bedenklichen Eingriffes herbeiführen.

- Drittens hat der Gesetzgeber die Ausnahme- und Befreiungsvoraussetzungen neu und rechtssicherer gefasst. Diese Mittel kommen in Betracht, wenn ein artenschutzrechtliches Verbot besteht.

Grundlage der Rechtssicherheit: Sichere Definitionen der Gesetzesbegriffe
Von größter Bedeutung sind die artenschutzrechtlichen Tatbestände und die sichere Definition insbesondere aus naturschutzfachlicher Sicht. Wichtig ist zu verstehen, wie Naturschutzfachleute die einzelnen Gesetzesbegriffe definieren. Dies ist von größter Bedeutung, weil Naturschutzbehörden in der Vergangenheit sich die Unschärfe mancher gesetzlicher Begriffe in der Diskussion zu Nutze gemacht und damit eine Ablehnung erleichtert haben.

Das BWE Seminar:

Mehr Rechtsicherheit für Windenergieprojekte?! – Aktuelle Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geht die drängensten Fragen zur neuen Rechtslage an:

- Welche Vor- und Nachteile bringt die Gesetzesänderung mit sich?

- Wie können Sie Ihre laufenden und geplanten Vorhaben trotz Widerstand erfolgreich angehen und umsetzen?

Neben der Erörterung von Auswirkungen auf den Planungsprozess werden im BWE-Seminar naturschutzrechtliche und naturschutzfachliche Begriffe genau definiert. Diese sind hilfreich in der Diskussion mit Naturschutzbehörden und führen mit unter zur Beschleunigung Ihres Bauvorhabens.

TERMIN: Montag, 10. Dezember 2007, 10:00 – 16:00 Uhr
ORT: Hotel Loccumer Hof, Hannover

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter bwe-seminare
Quelle:
BWE-Service
Email:
info@wind-energie.de
Link:
www.wind-energie.de/...
Windenergie Wiki:
MW, BWE



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