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Gericht: Netzentgeltbefreiung für stromintensive Nutzer eine Beihilfe
Original Pressemeldung BBH:
Dämpfer für deutsche Industrie: Europäisches Gericht sieht in Netzentgeltbefreiung eine Beihilfe
Das Europäische Gericht hat heute die EU-Kommission bestätigt: Die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV in den Jahren 2012 und 2013 seien eine europarechtswidrige Beihilfe. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) prüft nun für ihre 33 Mandanten den Gang zum Europäischen Gerichtshof.
Aufgrund ihres konstanten Abnahmeverhaltens werden bestimmte Industrieunternehmen durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte am 28.5.2018 (Az. C(2018)3166) entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Sie verpflichtete Deutschland, einen Teil der Befreiungen von den Unternehmen zurückzufordern: Für die vormals von den... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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