2024-12-22
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Meldung von Becker Büttner Held

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Dämpfer für deutsche Industrie: Europäisches Gericht sieht in Netzentgeltbefreiung eine Beihilfe

Das Europäische Gericht hat heute die EU-Kommission bestätigt: Die Netzentgeltbefreiung für intensive Netznutzer nach § 19 Abs. 2 StromNEV in den Jahren 2012 und 2013 seien eine europarechtswidrige Beihilfe. Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) prüft nun für ihre 33 Mandanten den Gang zum Europäischen Gerichtshof.

Aufgrund ihres konstanten Abnahmeverhaltens werden bestimmte Industrieunternehmen durch individuelle Netzentgelte entlastet. Die EU-Kommission hatte am 28.5.2018 (Az. C(2018)3166) entschieden, dass die Netzentgelt-Befreiungen für stromintensive Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 gegen das EU-Beihilferecht verstießen. Sie verpflichtete Deutschland, einen Teil der Befreiungen von den Unternehmen zurückzufordern: Für die vormals von den Netzentgelten befreiten Industrieunternehmen bedeutete das Netzentgeltnachzahlungen in Millionenhöhe.

Gegen den Beschluss der Kommission erhoben zahlreiche betroffene Unternehmen Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht. 33 der insgesamt 38 Klagen werden von Becker Büttner Held (BBH) geführt. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Verfahren auf Seiten der Kläger bei. Jetzt hat das Gericht in erster Instanz die Position der Kommission bestätigt.  

Die Rechtsanwält*innen Dr. Thies Christian Hartmann, Dr. Markus Kachel und Dr. Dörte Fouquet, die die Verfahren für BBH geführt haben, kommentieren die Entscheidung mit Skepsis. Ihrer Ansicht nach fehlt den Netzentgeltbefreiungen ganz grundsätzlich der Beihilfecharakter. „Um als Beihilfe zu gelten, müsste die Entgeltbefreiung aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Dies ist aber nicht der Fall: Es liegt hier ein Umlagemechanismus ohne relevante staatliche Einflussmöglichkeiten vor“, erläutert BBH-Partner Dr. Thies Christian Hartmann. „Ähnlich hat übrigens der EuGH im Jahr 2019 argumentiert, als er dem EEG 2012 dem Beihilfecharakter absprach. Wir werden jetzt prüfen, ob der EuG die Sachverhalte in unseren Verfahren möglicherweise fehlerhaft bewertet hat“, ergänzt BBH-Partner Dr. Markus Kachel. „Wir brauchen jetzt eine grundsätzliche Entscheidung zur Beihilfefrage der Netzentgeltbefreiungen und Klarheit für die betroffenen Unternehmen“, so die Leiterin des Brüsseler BBH-Büros Dr. Dörte Fouquet.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Quelle:
BBH
Autor:
Pressestelle
Link:
www.die-bbh-gruppe.de/...
Keywords:
BBH, Europäisches Gericht, Netzentgeltbefreiung, intensive Netznutzer, Becker Büttner Held, Kanzlei, Schadensersatz, Anspruch, Nachzahlung



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