2024-11-22
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/389-bwe-stellungnahme-zum-eeg-regierungsentwurf

BWE-Stellungnahme zum EEG-Regierungsentwurf

Kritik an Degressionssatz, Einschränkung der Binnenlandförderung und Ausschluß-Gebieten für Offshore-Anlagen

Der Bundesverband Windenergie BWE reagiert in einer Stellungnahme vom 25. November auf den am 18. November vorgelegten Regierungsentwurf zur Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG, siehe auch www.bmu.de).
Den geplanten Degressionssatz von jährlich nominal 2% hält der Verband für zu hoch; real bedeute dies einen Kostensenkungsdruck von 4% und für die Anlagen selbst aufgrund gestiegener Planungsanforderungen sogar von 5%. Für eine Anzahl von Herstellern könne dies das wirtschaftliche Aus bedeuten.
Das zukünftige Entfallen der EEG-Förderung für Anlagen, die weniger als 65% des Referenzertrages erreichen, bezeichnet der BWE als „systemfremd“. Nach einem Gutachten der deutschen Windguard GmbH würden damit über 35% der in Deutschland bis 2006 geplanten Projekte unwirtschaftlich werden. Falls die Regelung in Kraft treten sollte, schlägt der BWE folgendes Prozedere für die Gutachten vor: Der Anlagenbetreiber lässt auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen, bei dem der festgestellte 100%-Ertrag einer frei angeströmten Anlage am Standort ohne Sicherheitsabschläge zugrunde gelegt wird. Der Netzbetreiber kann dieses Ergebnis anfechten und selbst ein Gutachten in Auftrag geben. Sollten sich die Ergebnisse widersprechen, kann auf Kosten beider Parteien ein drittes verbindliches Gutachten durch das BMU erstellt werden.
Beim Thema Repowering kritisiert der BWE die Vorgabe, dass die installierte Gesamtleistung mindestens um das Dreifache erhöht werden soll. Dies sei aufgrund von Abstandsregelungen nicht realisierbar. Der BWE schlägt deshalb die Formulierung „Die Nennleistung der einzelnen Anlage soll um mindestens das Dreifache erhöht werden“ vor.
Kritisch wird auch der Ausschluss von Offshoreanlagen aus Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebieten gesehen. Die im Genehmigungsverfahren vorgesehene standortbezogene Prüfung der Naturverträglichkeit sei ausreichend und sinnvoller, da nur in einer Einzelprüfung die konkreten Auswirkungen eines Windparks untersucht werden könnten. Das Ergebnis könne durchaus positiv sein; so habe man bei Onshoreanlagen mitunter schon Naturvertäglichkeiten selbst mit Vogelarten der Roten Liste festgestellt.
Quelle:
Onlineredaktion www.Windmesse.de
Autor:
Nicole Paul
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
BWE, EEG-Novelle, Regierungsentwurf, Stellungnahme
Windenergie Wiki:
Windpark, Repowering, Offshore




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