2024-12-22
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Geteiltes Echo auf deutsche Offshore-Ausschreibungsergebnisse

Nicht alle sind glücklich mit den Ergebnissen der letzten Offshore-Ausschreibung, bei der erstmals ein neues Modell angewandt wurde.

In dieser Woche hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge für drei Offshore-Flächen (N3.7 und N3.8 in der Nordsee sowie O3.1 in der Ostsee) bekanntgegeben, die das erste Mal im sogenannten 'Zentralen Modell' für Offshore-Windenergie vergeben wurden. Dabei stand im Fokus, wie hoch die Unternehmen den Förderpreis (Cent pro Kilowattstunde) für die künftigen Windparks ansetzen wollten.

Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE erklärt das Verfahren:

"Auf alle Flächen wurden teils mehrere 0-Cent-Angebote abgegeben, sprich die Projektierer verzichten auf eine öffentliche Förderung. Besonderheit dieser und der kommenden zwei Auktionsrunden ist, dass auf sämtliche Flächen (außer N3.7) Eintrittsrechte einzelner Unternehmen bestehen. Diese hatten im Übergang zum 'Zentralen Modell' ursprünglich erworbene Genehmigungsrechte zurückgeben müssen, wodurch sie mit 'Eintrittsrechten' entschädigt worden waren. Durch die Eintrittsrechte haben die Unternehmen für die jeweilige Fläche die Möglichkeit, in einem 2. Schritt doch noch den Zuschlag zum Gebotspreis des im 1. Schritt bezuschlagten Konkurrenten zu erhalten. Dies gilt nun für die Flächen N3.8 und O1.3. Die Unternehmen Iberdrola (O3.1) und Northland Power (N3.8) haben bis zum 02. November Zeit, über ihre jeweiligen Projektgesellschaften ihre Eintrittsrechte auszuüben. Für die Fläche N3.7 steht die RWE Renewables Offshore Development Two GmbH bereits als Ausschreibungsgewinnerin fest."

Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, ergänzte dazu: „Die heute durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Ausschreibungser­gebnisse zeigen, dass Offshore-Windenergie in Deutschland ein Schlüsselfaktor für eine gleichermaßen nachhaltige wie kostenverträgliche Antwort auf die Klima­krise ist und sein wird. Es ist in jeder Hinsicht ein starkes Signal, dass auf alle ausgeschriebenen Flächen 0-Cent-Gebote abgegeben und bezuschlagt wurden. Auch, wenn dies zukünftig sicherlich nicht für alle auszuschreibenden Flächen und Bedingungen wird gelten können, da die Gebotsfindung von einer Vielzahl an Variablen abhängt. Es liegt nun an der Politik, die Entwicklung und das Vertrauen der Branche durch planungssichere Rahmenbedingungen weiter zu unterstützen und zu fördern. Dies gilt unter anderem für ein zukunftsfähiges Marktdesign, um eine Entscheidung per Los­verfahren künftig im besten Fall vermeiden zu können.“

Der BDEW war dagegen nicht so glücklich mit dem Ausgang der Ausschreibung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentierte: „Da es mehrere 0-Cent-Gebote gab, wurde in der aktuellen Ausschreibung in zwei Fällen per Losverfahren darüber entschieden, wer einen Zuschlag für den Bau eines Offshore-Windparks erhält. Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass ein Entscheid per Losverfahren für die Branche nicht tragbar ist. Wir brauchen perspektivisch die Fortentwicklung der Fördersystematik hin zu Contracts for Difference (CfD) in Form der symmetrischen Marktprämie - unter anderem auch, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden."

"Um einen stetigen Zubau im Bereich der Windenergie auf See zukünftig zu gewährleisten, empfehlen wir eine Entzerrung der ausgeschriebenen Kapazität. So sollte für den Zeitraum 2030 bis 2040 ein Zubau von mindestens 2 Gigawatt pro Jahr angestrebt werden. Perspektivisch sind für die Windenergie auf See jedoch höhere Ausbauziele und eine Ausweitung der Flächenkulisse erforderlich. Letztere kann zum Beispiel durch ein entschlossenes Vorantreiben des Konzeptes der Ko-Nutzung von Flächen verfolgt werden.“

Auch der VDMA weist auf die problematische Ausbaulücke hin. Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, kommentiert die Ergebnisse wie folgt: "Die Entwicklung zu förderfreien Offshore-Windparks ist beachtlich und bestätigt einmal mehr das große Interesse der Bieter an Investitionen in diese Technologie. Die Freude hierüber darf allerdings nicht über die derzeit massive Ausbaulücke hinwegtäuschen. Um diese einzudämmen, sollte der Ausbau der Windenergie auf See unbedingt beschleunigt und verstetigt werden. Hierfür sind eine Entzerrung der Zubaumengen bis 2030 sowie ein kontinuierlicher Ausbaupfad bis 2040 wichtig. Die Ausbauziele für die Jahre 2030 und 2040 müssen überprüft und über das Jahr 2040 hinaus für 2045 und 2050 auf Basis der Potenziale definiert werden. So können Technologieführerschaft und Wertschöpfungskette in ihrer bisherigen Bandbreite in Deutschland erhalten werden, Fachkräfte gehalten, Kostensenkung erzielt und Ausbaupläne für grünen Wasserstoff konkretisiert werden.“

Autor:
Katrin Radtke
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
Ausschreibung, offshore, Deutschland, verband, Kommentar, Ausbaulücke, zuschlag, gebot, Zuschlag, Bundesnetzagentur, Verteilung
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