2024-11-24
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Energiecharta-Vertrag vor dem Aus?

In einem wegweisenden Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Energiecharta für unwirksam. Damit entzieht er vielen der aktuell 55 laufenden ECT-Verfahren die Grundlage.

Umweltorganisationen haben eine Gerichtsentscheidung begrüßt, die das Ende der Energiecharta darstellen könnte. Der EuGH hat am 2. September entschieden, dass EU-Klimaverschmutzer das Schiedsgerichtssystem im Rahmen des Energiechartavertrags (ECT) nicht mehr nutzen können, um bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten Entschädigungen zu fordern. In den Augen der Umweltrechtsorganisation ClientEarth und der Klimakoalition CAN Europe könnte diese Entscheidung das Ende des veralteten ECT einläuten.

Laut CAN Europe enthält der Vertrag einen umstrittenen Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS), der es ausländischen Investoren ermöglicht, Regierungen wegen Änderungen von Sozial- oder Umweltgesetzen zu verklagen, die sich auf ihr Geschäft auswirken.

"Der ECT stellt eine massive Bedrohung für Europas saubere Energiewende dar. ISDS mag zwar ein wenig bekannter Mechanismus sein, aber seit Jahrzehnten gibt er den Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft Deckung, um jedes Mal zu klagen, wenn ihre klimaschädlichen Investitionen durch demokratische Entscheidungen in Frage gestellt werden", erklärte ClientEarth-Anwältin Amandine Van Den Berghe.

"Souveräne Regierungen sollten in der Lage sein, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen, ohne eine schiedsgerichtliche Anfechtung durch Unternehmen mit fossilen Brennstoffen zu befürchten, die ein persönliches Interesse an umweltschädlichen Projekten haben. Angesichts des Ausmaßes der Klimakrise ist es nicht nur verabscheuungswürdig, dass EU-Unternehmen den Vertrag über die Energiecharta nutzen, um Entschädigungen zu fordern, sondern es ist jetzt auch bestätigt, dass dies illegal ist.

Vor einigen Monaten erst hatten die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper gegen die niederländische Regierung wegen deren Kohleausstiegs bis 2030 geklagt und eine beträchtliche Entschädigung für ihre mit fossilen Brennstoffen laufenden Produktionsanlagen gefordert.

"Die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission, der Generalanwalt und der EuGH haben alle betont, dass laufende ISDS-Verfahren innerhalb der EU illegal sind - aber die Schiedsgerichte ignorieren dies weiterhin", sagte Van den Berghe. "Die Schiedsgerichte sollten das heutige Urteil auf ihre aktuellen Entscheidungen anwenden und bestätigen, dass sie die Anwendung des Vertrags auf diese Weise in künftigen Streitfällen nicht akzeptieren werden. Ihr wiederholtes Versagen ist ein Grund mehr, warum die EU den VVE aufgeben sollte".

Leider bleiben auch nach dem Urtel Fallstricke bestehen, wie das Umweltinstitut München betont: Zwar werden mit diesem Urteil zwei Dritteln aller Schiedsverfahren unter der Energiecharta die Grundlage entzogen, aber "die Energiecharta bietet keinerlei Schutz gegen Klagen durch Briefkastenfirmen, welche für viele Klagen verantwortlich sind. Investor:innen könnten sich demnach theoretisch umstrukturieren und dann über Briefkastenfirmen weiterklagen. Ein Grund mehr, um endlich aus der Energiecharta auszusteigen!"

Nur ein Ausstieg aus dem Vertrag kann dazu beitragen, dass Klimapolitik von Regierungen später nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Der Austritt aus dem ECT muss mit einer Vereinbarung zwischen allen austretenden Staaten einhergehen, um die "Sunset-Klausel" zu neutralisieren, die es Investoren erlaubt, für weitere 20 Jahre nach dem Austritt ISDS-Klagen im Zusammenhang mit bestehenden Investitionen zu erheben.

Ein solcher koordinierter EU-Austritt aus dem ECT würde den Schutz fossiler Brennstoffe in den Staaten, die aus dem Vertrag austreten, sofort beenden. Da 60 Prozent der Fälle, die sich auf den ECT stützen, innerhalb der EU stattfinden, würde dies das Risiko künftiger Klagen gegen den Fortschritt beim Klimaschutz verringern.

"Es wird von Tag zu Tag schwieriger für die Befürworter des Energiechartavertrags", sagte Cornelia Maarfield, leitende Koordinatorin für Handels- und Investitionspolitik bei CAN Europe. "Seine Reform scheitert, fossile Unternehmen nutzen ihn, um die Klimapolitik anzugreifen, über eine Million Bürger fordern seine Abschaffung und nun hat das höchste Gericht der EU ihn für illegal erklärt. Der Austritt aus dem ECT sollte eine Selbstverständlichkeit sein."

 

Autor:
Katrin Radtke
Email:
presse@windmesse.de
Keywords:
Energiecharta, Vertrag, Europa, EuGH, Urteil, fossil, Energiekonzern, RWE, Uniper, Niederlande, Klage, Klimaschutz, Austritt
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