Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
OVG Koblenz: Rheinland-pfälzischer Artenschutzleitfaden rechtmäßig
Original Pressemeldung Maslaton:
OVG Koblenz: Nutzung der Windenergie im öffentlichen Interesse!
Fledermausabschaltungen nach rheinland-pfälzischem Artenschutzleitfaden rechtmäßig!
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lässt eine bereits errichtete Windenergieanlage in Birkenfeld, die bereits einige Jahre beanstandungsfrei betrieben wurde, laufen. Noch am vergangenen Freitag fasste das Gericht den Beschluss (OVG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 12.02.2021 (1 B 11505/20.OVG), das Gesuch auf Eilrechtsschutz eines anerkannten Naturschutzverbandes als unbegründet abzuweisen. Die Windenergieanlage darf, jedenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache, weiter betrieben werden. Gegenstand des Verfahrens war ein ursprünglich bereits genehmigter Windpark von drei Windenergieanlagen in Birkenfeld, die bereits errichtet und betrieben wurden. Die erste... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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