Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Schlüssiges Planungskonzept für einen Flächennutzungsplan bleibt Herausforderung
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
VGH Mannheim – Schlüssiges Planungskonzept für die Windenergie
Der VGH Mannheim musste kürzlich erneut feststellen, dass Gemeinden sich nach wie vor schwer tun, ein schlüssiges Planungskonzept für einen Flächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergie zu erstellen.
Nur auf Grundlage eines solchen Planungskonzeptes kann eine Gemeinde die Windenergienutzung über § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB auf bestimmten Flächen konzentrieren und das übrige Gemeindegebiet freihalten. Hierzu muss sie anhand von „harten“ und „weichen“ Tabuflächen die für die Windenergienutzung geeigneten Gebiete identifieren. Dies war einer Gemeinde in Baden-Württemberg in mehrfacher Hinsicht nicht gelungen, sodass das Gericht den Flächennutzungsplan für unwirksam erklärte. Kein schlüssiges... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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