06.11.2020
Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
BNK-Pflicht: BNetzA verlängert Frist erneut
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Update zur BNK-Pflicht: BNetzA verlängert Frist bis zum 31.12.2022!
Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (hier abrufbar; Az. BK6-20-207 ) die Frist zur Aus- und Umrüstung von Windenergieanlagen an Land mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) um eineinhalb Jahre auf den 31.12.2022 verlängert.
Mit Beschluss vom 05.11.2020 hat die Bundesnetzagentur (hier abrufbar; Az. BK6-20-207 ) die Frist zur Aus- und Umrüstung von Windenergieanlagen an Land mit Einrichtungen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) um eineinhalb Jahre auf den 31.12.2022 verlängert. Offshore-WEA erhalten sogar eine... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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- WEA, Bundesnetzagentur