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VGH München mit Urteil zum Artenschutz
Original Pressemeldung Maslaton:
VGH München zum Anwendungsvorrang der bayerischen Vorgaben zum Artenschutz
Mit Urteil vom 17.07.2020 (Az.: 15 N 19.1377) hat der VGH München einem Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Planung von drei Windenergieanlagen stattgegeben, der nach Ansicht des Gerichts an Mängeln hinsichtlich der Methodik der Ermittlung, Prüfung und Bewertung der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG leidet. Das Gericht hat dabei dezidiert, gar schematisch, die Vorgaben zum Artenschutz des Landes Bayern abgearbeitet und keinerlei Abweichungen zugelassen.
Sachverhalt Der streitgegenständliche vorhabenbezogene Bebauungsplan soll der Vorbereitung eines Windparks für drei Windenergieanlagen dienen. Im Rahmen der Bauleitplanung der zuständigen Gemeinde wurde ein Bebauungsplan... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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