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Spekulationen am Strommarkt: Bundesnetzagentur leitet Bußgeldverfahren ein
Original Pressemeldung Bundesnetzagentur:
Marktmanipulationen am Energiegroßhandelsmarkt im Zusammenhang mit Bilanzungleichgewichten im Juni 2019
Bundesnetzagentur eröffnet Bußgeldverfahren gegen drei Marktteilnehmer
Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen drei Strommarktteilnehmer wegen des Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet, nachdem sie die im Juni 2019 aufgetretenen erheblichen Bilanzungleichgewichte im deutschen Stromnetz auf Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Marktmanipulationsverbot analysiert hat. Eine Marktmanipulation liegt unter anderem vor, wenn ein Marktteilnehmer durch Abschluss einer Transaktion oder Erteilen eines Handelsauftrags falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Energiegroßhandelsprodukten, die Nachfrage danach oder ihren Preis gibt oder geben könnte. Untersucht wurde, ob einzelne Marktteilnehmer gezielt Strom am... ... Mehr: Original Pressemeldung Bundesnetzagentur
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