Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Windkraftausbau in Schleswig-Holstein weiterhin gestoppt
Original Pressemeldung prometheus:
Update: Schleswig-Holstein – Moratorium für Windenergieanlagen verfassungsgemäß
Mit seiner Entscheidung vom 26.02.2020 (Az.: 5 LB 6/19) erachtet das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die in § 18a Landesplanungsgesetz (LaplaG) neugefasste Verlängerung des Moratoriums für Windenergieanlagen bis 31.12.2020 für verfassungsmäßig.
Windenergie-Moratorium verfassungsgemäß – Was heißt das? Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat damit bestätigt, dass die Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 18a Abs. 1 S. 2 LaplaG auch bis zum 31.12.2020 flächendeckend in Schleswig-Holstein unzulässig ist. Die Moratoriums-Regelung in § 18a LaplaG gilt bereits seit 2015 und dient dazu, die laufenden Aufstellungsverfahren des Landes- und der Regionalpläne vor... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus
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