Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Kranichabschaltung nicht notwendig
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Kein Grund mehr zur Kranichabschaltung
Das OVG Koblenz hat sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid angeordneten Kranichabschaltung auseinandergesetzt (Urteil vom 31.10.2019 – 1 A 11643/17.OVG). Im Ergebnis hat der Senat die Abschaltauflage zum Schutz von Kranichen in der Genehmigung für eine Windenergieanlage als rechtswidrig angesehen und diese aufgehoben. Dieses Ergebnis begründet das Gericht wie folgt:
Keine signifikante Gefahrerhöhung für Kraniche durch Windenergieanlagen Der Senat hat folgende Überlegung angestellt: „Die Kombination aus einer hohen Zahl regelmäßig ziehender Kraniche und mehreren tausend Windenergieanlagen ohne Kranichabschaltauflagen im Zugkorridor ließe eigentlich eine hohe... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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