Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
400m Abstand: Windrad hat "keine optisch bedrängende Wirkung"
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :
Keine optisch bedrängende Wirkung von WEA bei 400m Entfernung
Seit ihrem im Oktober beschlossenen Klimaschutzpaket hält nun auch die Bundesregierung ernsthaft einen bundesweiten gesetzlichen Mindestabstand von 1.000m zu Wohnnutzungen für erforderlich – als “Akzeptanzmaßnahme”.
Dabei gerät leicht in Vergessenheit, dass derartig große Abstände in den seltensten Fällen rechtlich zwingend zum Schutz der Wohnbevölkerung erforderlich sind. Dies bestätigt erfreulicherweise erneut ein diese Woche veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg: Das Gericht bejahte die Zulässigkeit einer Windenergieanlage mit über 210m Gesamthöhe in einer Entfernung von ca. 400m zu einem landwirtschaftlich genutzten Anwesen, in welchem Ferienwohnungen sowie Reit- und Meditationskurse angeboten werden. Der... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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