Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Keine Rechtsbedenken beim CO2-Zuschlag
Original Pressemeldung Öko-Institut:
CO2-Zuschlag zur Energiesteuer rechtlich unbedenklich
Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Dem Bund ist es gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen.
So kann der Gesetzgeber auch mit einem CO2-Zuschlag zur Energiesteuer verfahren. Dies zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten von Öko-Institut und Prof. Dr. jur. Stefan Klinski. Juristisch entscheidend: CO2-Emissionen sind nicht Steuergegenstand, sondern Bemessungsgröße So habe das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zum Finanzverfassungsrecht dreierlei deutlich gemacht: Erstens darf der Bund keine neuen Typen von Steuern „erfinden“, die im Grundgesetz nicht bereits... ... Mehr: Original Pressemeldung Öko-Institut
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