Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Wann ist eine Windkraftanlage im "Betrieb"?
Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
Schmierfahrten und Trudelbetrieb als Betrieb einer Windenergieanlage?
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg beschäftigte sich in seinem Beschluss vom 29.04.2019 (12 ME 188/18) mit der Frage, ob der Trudelbetrieb von Windenergieanlagen und sog. Schmierfahrten einen „Betrieb“ i.S.d. BImSchG darstellen.
Der Sachverhalt Eine sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt acht Windenergieanlagen wurde durch eine Naturschutzvereinigung angegriffen. Hieraufhin stellte das VG Oldenburg die aufschiebende Wirkung der Klage der Naturschutzvereinigung wieder her (Beschl. v. 08.02.2018, Az.: 12 B 67/18). Für die bis dahin bereits errichteten vier Windenergieanlagen hat dies zur Folge, dass diese bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Klage) nicht mehr betrieben werden dürfen.... ... Mehr: Original Pressemeldung prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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