Veröffentlicht von : Windmesse Redaktion
EEG 2012 keine Beihilfe
Original Pressemeldung BBH:
BBH sieht in der EuGH-Entscheidung zum EEG 2012 Signalwirkung für StromNEV
Der EuGH hat dem EEG 2012 den Beihilfen-Charakter abgesprochen. Damit könnten auch die Rückforderungen der Netzentgeltbefreiungen 2012/2013 von Seiten der EU-Kommission hinfällig sein.
Für 35 stromintensive Unternehmen hat Becker Büttner Held (BBH) deshalb bis zum 9.4.2019 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor dem EuG eingereicht. Das oberste Gericht der Europäischen Union sieht in der Finanzierung der Erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage keine Beihilfe, da keine staatlichen Mittel fließen. Damit ist der EuGH der Argumentation der Bundesrepublik als Klägerin gefolgt. Diese Sicht lässt sich auf die Netzentgelt-Thematik übertragen, sind die BBH-Rechtsanwälte Dr. Thies Christian Hartmann und Nadine... ... Mehr: Original Pressemeldung BBH
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