Meldung von Becker Büttner Held
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BBH sieht in der EuGH-Entscheidung zum EEG 2012 Signalwirkung für StromNEV
Für 35 stromintensive Unternehmen hat Becker Büttner Held (BBH) deshalb bis zum 9.4.2019 eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor dem EuG eingereicht.
Das oberste Gericht der Europäischen Union sieht in der Finanzierung der Erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage keine Beihilfe, da keine staatlichen Mittel fließen. Damit ist der EuGH der Argumentation der Bundesrepublik als Klägerin gefolgt. Diese Sicht lässt sich auf die Netzentgelt-Thematik übertragen, sind die BBH-Rechtsanwälte Dr. Thies Christian Hartmann und Nadine Voß überzeugt. „Wo keine staatlichen Mittel, da auch keine Beihilfe. Denkt man das EuGH-Urteil konsequent zu Ende, muss das für die Netzentgeltbefreiungen genauso gelten“, so BBH-Partner Hartmann.
Eine hohe sechs- bis siebenstellige Summe traf die betroffenen Unternehmen im Rahmen der Rückforderungsansprüche im letzten Jahr. Nach Ansicht der EU-Kommission waren in den Netzentgeltbefreiungen für die Jahre 2012 und 2013 staatliche Mittel involviert, was die Befreiungen in Teilen zu illegalen Beihilfen machen würde.
- Quelle:
- BBH
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.beckerbuettnerheld.de/...
- Keywords:
- BBH, Anwalt, Kanzlei, Energierecht, Signalwirkung, EuGH, Urteil, Beihilfe, EU-Kommission, Netzentgelt, stromintensiv