Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
Frist endet: EEG-Zahlungen an Bundesnetzagentur melden
Original Pressemeldung Maslaton:
Anlagenbetreiber müssen EEG-Zahlungen an Bundesnetzagentur melden
Zur Erfüllung europarechtlicher Transparenzverpflichtungen hat die Bundesnetzagentur eine Datenerhebung zu den im Kalenderjahr 2017 geleisteten EEG-Zahlungen gestartet. Bereits im Mai dieses Jahres hatte die Bundesnetzagentur eine entsprechende Umfrage zu den EEG-Zahlungen für das Kalenderjahr 2016 durchgeführt.
Die aktuelle Datenerhebung richtet sich grundsätzlich an denselben Adressatenkreis, bezieht sich diesmal jedoch auf das Kalenderjahr 2017. Betroffen sind alle Betreiber – egal ob Privatperson oder Unternehmen – von EEG-Anlagen, die nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen worden sind, und pro Anlage im Kalenderjahr 2017 EEG-Zahlungen von mindestens 500.000 Euro erhalten haben. Der Begriff der EEG-Zahlung umfasst dabei alle vom Anschlussnetzbetreiber an... ... Mehr: Original Pressemeldung Maslaton
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