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Drohnen-Führerschein in Deutschland erforderlich
Original Pressemeldung TÜV Süd:
Sichere Luftfahrt mit dem "Drohnen-Führerschein" von TÜV SÜD
Kenntnisnachweis erforderlich
Drohnen können ein nettes Spielzeug sein – oder ein wichtiges Arbeitsmittel. In beiden Fällen ist ihr Einsatz mit Risiken verbunden. Seit 1. Oktober 2017 müssen Piloten von unbemannten Fluggeräten (UAS) mit einem Gewicht von über 2 Kilogramm einen „Drohnen-Führerschein“ – einen Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von UAS besitzen. TÜV SÜD bietet die entsprechende Prüfung bundesweit an 14 Standorten an. Derzeit gibt es zwischen 400.000 und 650.000 Drohnen in Deutschland. Der Markt wächst jährlich um 25 bis 30 Prozent. Die unbemannten Fluggeräte sind nicht nur ein beliebtes Spielzeug, sondern werden immer häufiger für... ... Mehr: Original Pressemeldung TÜV Süd
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