2024-12-22
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Meldung von TÜV SÜD Industrie Service GmbH

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Sichere Luftfahrt mit dem "Drohnen-Führerschein" von TÜV SÜD

Kenntnisnachweis erforderlich

Drohnen können ein nettes Spielzeug sein – oder ein wichtiges Arbeitsmittel. In beiden Fällen ist ihr Einsatz mit Risiken verbunden. Seit 1. Oktober 2017 müssen Piloten von unbemannten Fluggeräten (UAS) mit einem Gewicht von über 2 Kilogramm einen „Drohnen-Führerschein“ – einen Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von UAS besitzen. TÜV SÜD bietet die entsprechende Prüfung bundesweit an 14 Standorten an.

Derzeit gibt es zwischen 400.000 und 650.000 Drohnen in Deutschland. Der Markt wächst jährlich um 25 bis 30 Prozent. Die unbemannten Fluggeräte sind nicht nur ein beliebtes Spielzeug, sondern werden immer häufiger für professionelle Zwecke eingesetzt – beispielsweise für Inspektionen von Brücken, Gebäuden, Photovoltaik­a­nlagen oder Windenergie­anlagen. „Aber der Einsatz von Drohnen ist auch mit Risiken verbunden“, sagt Eva Speer von der TÜV SÜD Digital Service GmbH. „Schon im Jahr 2016 haben Flugzeugpiloten mehr als 60 bedroh­liche Annäherungen von Drohnen gemeldet – von den außer Kontrolle geratenen und abgestürzten Fluggeräten ganz zu schweigen, die momentan von keiner Statistik erfasst werden.“

Da die Zahl der Drohnen und damit auch das Potenzial für Zwischenfälle stark zugenommen hat, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entsprechende Regeln erlassen. Die seit April 2017 geltende Drohnen-Verordnung schreibt den Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten für Drohnenpiloten vor, die Geräte mit einem Gewicht von über 2 Kilogramm fliegen. Unabhängig vom Gewicht ist dieser „Drohnen-Führerschein“ auch für alle erlaubnispflichtigen Flüge eine wichtige Voraussetzung. Das sind beispielsweise Flüge im sogenannten kontrollierten Luftraum oder in der Kontrollzone von Verkehrsflughäfen. Stichtag für den Besitz des Kenntnisnachweises war der 1. Oktober 2017.

TÜV SÜD wurde vom Luftfahrbundesamt als befähigte Stelle für die Bescheinigung des Kenntnisnachweises anerkannt. „Bei der entsprechenden Prüfung müssen Fragen aus den Bereichen Luftrecht, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation beantwortet werden“, erklärt Eva Speer von TÜV SÜD Digital Service.  Die Auswertung der Prüfung erfolgt elektronisch nach Kriterien, die vom Luftfahrtbundesamt vorgegeben werden. Im ersten Schritt bietet TÜV SÜD die Prüfung deutschlandweit an 14 Standorten an. Die Zahl der Standorte soll im Laufe des Jahres weiter ausgebaut werden.

E-Learning vermittelt Basiswissen zu allen Themenbereichen

Zur Vorbereitung auf den „Drohnen-Führerschein“ hat die TÜV SÜD Akademie ein detailliertes Online-Seminar entwickelt. Das E-Learning-Angebot mit einer Dauer von 3,25 Stunden und umfangreichen Download-Materialien lehnt sich an die Prüfkriterien des Luftfahrbundesamtes an und vermittelt Basiswissen zu Technik, Aerodynamik, Metereologie, Kamera und Tragesysteme, Flug- und Luftrecht, Versicherungspflicht, Medien-, Datenschutz- und Urheberrecht und Vorbereitung eines Drohnen-Einsatzes sowie einen Praxisteil mit Flugübungen. Durch einen integrierten Wissenstest können die angehenden Drohnen-Piloten selbst ermitteln, ob ihr Wissen schon für die „Führerschein­prüfung“ ausreicht.

Weitere Informationen zum „Drohnen-Führerschein“ und zu weiteren Services von TÜV SÜD in diesem Bereich gibt es unter www.tuev-sued.de/drohnen-fuehrerschein und www.tuev-sued.de/drohnen.

Quelle:
TÜV Süd
Autor:
Pressestelle
Link:
www.tuev-sued.de/...
Keywords:
TÜV Süd, Drohne, Führerschein, Deutschland, Windkraftanlage, Pflicht



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