21.04.2006
Netzanschluss, Netzausbau und Erzeugungsmanagement
Seit In-Kraft-Treten der EEG-Novelle im Juli 2004 schwelen Unsicherheiten bezüglich des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas insbesondere dort, wo das Netz oder ein Netzbereich zeitweise vollständig durch Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas ausgelastet ist. Häufig wird der Netzanschluss unter dem Hinweis auf fehlende Netzkapazitäten insgesamt verweigert oder nur vorgenommen, wenn sich der Anlagenbetreiber dem sogenannten Erzeugungsmanagement unterwirft. Damit erhält der Netzbetreiber auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 EEG die Möglichkeit, für den Fall einer vollständigen Netzauslastung mit EEG-Strom die jeweilige Anlage für die Dauer des Engpasses zu drosseln oder ganz abzuschalten.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung des Erzeugungsmanagements kommt es immer wieder zu Streit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern; bei den finanzierenden Banken herrscht Skepsis aufgrund der schwer zu prognostizierenden, erzeugungsmanagementbedingten Vergütungsausfälle, so dass sich das Instrument des Erzeugungsmanagement zunehmend negativ auf die Planungs- und Finanzierungssicherheit auswirkt, die das EEG grundsätzlich gewährleisten soll. Gleichzeitig ist fraglich, welchen Umfang die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber hat. In vielen Fällen ist nicht absehbar, in welchen Zeiträumen neue, ausreichende Netzkapazitäten geschaffen werden können, so dass insgesamt fraglich ist, ob die bestehenden Regelungen im EEG und im EnWG ausreichen, um das Ziel zu erreichen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.
Zu den aufgeworfenen Fragen veranstaltet der EnergieVerein - Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbarer Energien e.V. im Rahmen der 7. Berliner Energietage am 02.05.2006 ein Fachgespräch im Ludwig Erhard Haus, Berlin. In Fachvorträgen werden die rechtlichen Grundlagen insbesondere des Erzeugungsmanagements und des Netzausbaus dargestellt. Außerdem konnten Dr. Konstantin Staschus von dem Verband der Netzbetreiber sowie Hermann Albers vom Bundesverband Windenergie e.V. für die Veranstaltung gewonnen werden, um über die Einzelheiten des Erzeugungsmanagements aus Sicht der Netzbetreiber bzw. aus Sicht der Anlagenbetreiber zu referieren. Schließlich wird Udo Paschedag vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Erzeugungsmanagements und der Netzausbauregeln vortragen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Durchführung des Erzeugungsmanagements kommt es immer wieder zu Streit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern; bei den finanzierenden Banken herrscht Skepsis aufgrund der schwer zu prognostizierenden, erzeugungsmanagementbedingten Vergütungsausfälle, so dass sich das Instrument des Erzeugungsmanagement zunehmend negativ auf die Planungs- und Finanzierungssicherheit auswirkt, die das EEG grundsätzlich gewährleisten soll. Gleichzeitig ist fraglich, welchen Umfang die Netzausbaupflicht der Netzbetreiber hat. In vielen Fällen ist nicht absehbar, in welchen Zeiträumen neue, ausreichende Netzkapazitäten geschaffen werden können, so dass insgesamt fraglich ist, ob die bestehenden Regelungen im EEG und im EnWG ausreichen, um das Ziel zu erreichen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.
Zu den aufgeworfenen Fragen veranstaltet der EnergieVerein - Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbarer Energien e.V. im Rahmen der 7. Berliner Energietage am 02.05.2006 ein Fachgespräch im Ludwig Erhard Haus, Berlin. In Fachvorträgen werden die rechtlichen Grundlagen insbesondere des Erzeugungsmanagements und des Netzausbaus dargestellt. Außerdem konnten Dr. Konstantin Staschus von dem Verband der Netzbetreiber sowie Hermann Albers vom Bundesverband Windenergie e.V. für die Veranstaltung gewonnen werden, um über die Einzelheiten des Erzeugungsmanagements aus Sicht der Netzbetreiber bzw. aus Sicht der Anlagenbetreiber zu referieren. Schließlich wird Udo Paschedag vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Erzeugungsmanagements und der Netzausbauregeln vortragen.
- Quelle:
- EnergieVerein - Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V.
- Autor:
- Hartmut Gaßner
- Email:
- info@energieverein.org