Veröffentlicht von: Windmesse Redaktion
TÜV Nord: Standortgütenachweis für Windenergieanlagen ist Pflicht
Original Pressemeldung TÜV Nord:
Husum Wind: EEG 2017 fordert Gutachten zur Standortgüte
Geplante Windenergieanlagen benötigen seit diesem Jahr ein Gutachten zur Standortgüte. Diese und weitere Forderungen aus dem neuen EEG 2017 gehören zu den zentralen Themen bei TÜV NORD auf der diesjährigen Messe Husum Wind vom 12. bis 15. September. Im Fokus stehen auch die erforderlichen Gutachten zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach Ablauf des 20jährigen Regelbetriebs.
Seit 2017 müssen Windparkplaner, Betreiber oder Finanzierer gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einen Standortgütenachweis vorlegen. Dieser Nachweis muss spätestens vor der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vorliegen. Als einer der führenden akkreditierten Gutachter nach IEC/ISO 17025 ermittelt TÜV NORD das standortspezifische Windpotential und dessen... ... Mehr: Original Pressemeldung TÜV Nord