2024-11-06
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Windparkprojekt Öllingen geht in die nächste Runde

EnBW stellt Antrag auf Genehmigung

Die EnBW Windenergieprojekte GmbH verfolgt weiter ihr Windparkprojekt in Öllingen. Nach Abschluss der ökologischen Untersuchungen geht das Unternehmen nun in das Genehmigungsverfahren für drei Windenergieanlagen. Ob auf der vom Regionalverband Donau-Iller als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesenen Fläche zwischen Öllingen und Setzingen der Windpark errichtet werden wird, hängt allerdings noch von mehreren Kriterien ab.

EnBW wartet in Öllingen UNESCO-Entscheidung ab

Wie in fast jedem Windparkprojekt, spielen auch in Öllingen Aspekte des Denkmal-, Umwelt- und Naturschutzes eine wichtige Rolle. So hatte jüngst der vom Landesamt für Denkmalpflege formulierte Antrag für Diskussionen gesorgt, die Fundhöhlen steinzeitlicher Artefakte im benachbarten Lonetal künftig in die von der UNESCO geführten Liste des Welterbes aufzunehmen. Ein Windpark – so die Vermutung der Behörde – könnte einen solchen Status gefährden. „Eine Einschätzung fällt hier schwer, da wir die Bewertungskriterien der UNESCO nicht kennen. Legt man aber die Schutzvorschriften des baden-württembergischen Denkmalschutzes zugrunde, kommen wir zu dem Ergebnis, dass Windpark und Denkmalschutz durchaus miteinander vereinbar wären“, erklärt Franc Schütz von der EnBW und ergänzt: „Allerdings wollen wir nichts gefährden und werden die UNESCO-Entscheidung im Sommer für Öllingen abwarten.“ Der Leiter der Geschäftseinheit für Erneuerbare-Energien-Projekte weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die EnBW ihre Windparks nur in ausdrücklich dafür ausgewiesenen Gebieten plane. Bei Öllingen handele es sich um eine rechtskräftige Planungsregion, die – auch unter Beteiligung des Denkmalschutzes – für die Windkraft als geeignet erachtet wurde. „Wir werden jetzt vorsorglich den Genehmigungsantrag stellen, um so früh wie möglich Planungssicherheit zu haben“, so Schütz.

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

In der von der EnBW in Auftrag gegebenen avifaunistischen Untersuchung wurde im Bereich des geplanten Windparks auch der Rote Milan nachgewiesen. Daraufhin haben die Fachgutachter in Bezug auf diese Vogelart die Situation vor Ort eingehend geprüft. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass eine Schädigung von einzelnen Rotmilanexemplaren vor Ort zwar „nicht gänzlich ausgeschlossen“ werden kann. Die Gutachter führen jedoch im weiteren aus, dass etwaige Schädigungen, so sie denn eintreten würden, die Population vor Ort nicht gefährden. Für einen solchen Fall sieht das Verfahren vor, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragen zu können. „Wir werden diese rechtlich ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit nutzen und einen entsprechenden Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen stellen, die als obere Naturschutzbehörde darüber zu befinden hat“, erklärt EnBW-Projektleiterin Valerie Hinrichs. Die EnBW wird in Abstimmung mit lokalen Natur- und Umweltschützern sowie den Grundstückseigentümern geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Es ist allgemeiner Konsens in Politik und Gesellschaft, die Energiewende herbeizuführen. Hierzu will die EnBW mit ihrem Know-how aktiv ihren Beitrag leisten. Dem Ausbau der Windenergie kommt hierbei eine wesentliche Bedeutung zu – auf See wie an Land. „Im Rahmen der Projektentwicklung treffen immer wieder auch unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Wir sind hier stets dialogbereit“, sagt Franc Schütz. „Der Entscheidungsprozess, den wir jetzt für Öllingen mit der Antragseinreichung anstoßen, ist ergebnisoffen – auch wenn wir davon ausgehen, dass ein Windpark in Öllingen machbar ist.“

Quelle:
EnBW
Link:
www.enbw.com/...
Keywords:
EnBW, Projekt, UNESCO, Öllingen, Antrag
Windenergie Wiki:
Windpark, Energiewende



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