Meldung von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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03.08.2016
NRW überprüft pauschale Schutzradien um seismologische Messstationen
Sie reagiert damit wohl u.a. auf das Gutachten des Landesverbandes Erneuerbarer Energien NRW, in welcher insbesondere pauschale Prüfabstände von 10 km angezweifelt wurden. Es bleibt daher abzuwarten, ob nun mit dieser Studie wissenschaftlich fundiert konkretisiert werden kann, ob überhaupt und ggf. ab wann Windenergieanlagen Erdbeben-Messstationen beeinflussen bzw. unzumutbar stören.
- Quelle:
- Maslaton
- Link:
- www.maslaton.de/...