2024-03-19
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Meldung von Becker Büttner Held

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"Keine Rechtsgrundlage für eine staatliche Beihilfe"

BBH nimmt Stellung zu geplantem AKW-Projekt in Ungarn

In einer offiziellen Stellungnahme hat die Energierechtskanzlei Becker Büttner Held (BBH) ihre rechtlichen Bedenken gegenüber der EU-Kommission hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für das ungarische AKW PAKS II geäußert. BBH vertritt dabei die Interessen des Ökostromanbieters Greenpeace Energy und einer Reihe kommunaler Energieversorger.

Nach der Gewährung der Beihilfe für das britische AKW Hinkley Point C im Jahr 2014 steht die Europäische Kommission erneut vor der Entscheidung, den staatlich finanzierten Bau eines Kernkraftwerks zu genehmigen: Wenn es nach der ungarischen Regierung geht, sollen 2,5 Milliarden Euro der insgesamt 12,5 Milliarden Euro an Investitionskosten direkt aus dem ungarischen Haushalt kommen. Nach Ansicht von BBH würde eine solche Subventionierung eine staatliche Beihilfe darstellen, die keinerlei Rechtfertigungsgründe findet.

Rechtsanwältin und BBH-Partner Dr. Dörte Fouquet sieht in dem Fall PAK II auffällige Parallelen zur Subventionierung von Hinkley Point C, gegen die sie im Juli letzten Jahres eine Nichtigkeitsklage eingereicht hatte. "Die Finanzierung von Kernkraftwerken in Großbritannien und Ungarn mit Hilfe staatlicher Beihilfen zeigt nur eines: Dass sich diese Technologie ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich realisieren lässt", so Fouquet. Genauso wie in Großbritannien seien auch in Ungarn keine Anzeichen eines Marktversagens erkennbar, die den Bau und die Subventionierung eines neuen AKW rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Die Tatsache, dass kein privater Investor in diese Technologie investiert, zeige vielmehr, dass es schlichtweg keinen Markt für AKW-Projekte gibt.

Schließlich kritisiert BBH auch die Umstände der Auftragsvergabe durch die ungarische Regierung. "PAK II soll mit einer Gesamtkapazität von 2.400 MW ans Netz gehen. Nach dem europäischen Vergaberecht hätte diese Strom-Kapazität ausgeschrieben werden müssen. Stattdessen ging der Auftrag ohne vorherige Ausschreibung an den ungarischen staatlichen Energiekonzern MVM, der sich so für 60 % der ungarischen Stromproduktion verantwortlich zeigen würde, also marktbeherrschend wäre", erläutert Dr. Dörte Fouquet.

Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienst-leistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunterneh-men sowie internationale Konzerne. Diese und viele Unternehmen und Institutio-nen aus anderen Bereichen unterstützt BBH sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.

Quelle:
BBH
Link:
www.bbh-online.de/...
Windenergie Wiki:
MW



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