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EnBW: Direktvermarktungsangebot für kleine regenerative Erzeugungsanlagen
Zum 1. Januar 2016 wird nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) die Direktvermarktung verpflichtend für alle neuen regenerativen Erzeugungsanlagen ab einer Leistung von 100 kW. Dadurch sind Anlagenbetreiber in der Pflicht, haben aber auch die Chance, die Rentabilität ihrer Anlagen zu erhöhen. Die EnBW bietet hierzu speziell für Anlagen ab 100 kW ein Direktvermarktungs-Paket an, das die komplette Abwicklung für den Kunden beinhaltet.
Dabei koordiniert die EnBW die erforderliche Ausstattung der Anlagen mit Informations- und Kommunikationstechnologie, bindet die Anlagen über eine entsprechende Schnittstelle in einen Anlagenpool (virtuelles Kraftwerk) ein und vermarktet so den eingespeisten Strom an den Energiebörsen. Auch die Kommunikation mit den Netzbetreibern sowie die Abrechnung der Vergütung ist Teil des Direktvermarktungspakets.
Besitzer von Bestandsanlagen können ebenfalls profitieren. EEG-Anlagen, die bislang noch nicht fernsteuerbar sind, können durch die nachträgliche Ausstattung mit einer IT-Schnittstelle ebenfalls direktvermarktet werden. Das EEG bietet Bestandsanlagenbetreibern, die aus dem bisherigen fixen EEG-Vergütungsmodell in die Direktvermarktung wechseln, einen Mehrerlös. Neben Betreibern von EEG-Anlagen unterstützt die EnBW Projektierer, Investoren und sonstige Interessenten bereits vor oder beim Anlagenbau. Um Kunden den Vorteil eines lokalen Ansprechpartners garantieren zu können, wird die EnBW-Direktvermarktung auch regional über die Beteiligungen vor Ort angeboten.
Mit einem bereichsübergreifenden Innovationsmanagement, zu dem auch die Zusammenarbeit mit Start-Ups gehört, widmet sich EnBW Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Vernetzung. So können Produkte schnell, konsequent und entlang der Kundenbedürfnisse weiterentwickelt werden.
Weitere Informationen:
- Quelle:
- EnBW
- Link:
- www.enbw.com/...
- Windenergie Wiki:
- Direktvermarktung