2024-04-24
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Meldung von TÜV Rheinland Industrie Service

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Windenergie: Weiterbetrieb von älteren Anlagen

Mindestanforderungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik / Individueller Nachweis in Gutachten erforderlich / Untersuchung der Nutzungsreserven durch Gutachter

Windenergieanlagen sind für eine begrenzte Lebensdauer ausgelegt. Diese sogenannte Entwurfslebensdauer ist in der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) als Mindestanforderung festgeschrieben. Demnach sind Windenergieanlagen 20 Jahre nach der Inbetriebnahme stillzulegen und abzubauen, oder es muss für den Weiterbetrieb ein individueller Nachweis zur Standsicherheit und Betriebsfestigkeit geführt werden. „Durch den Anfang der 90er Jahre startenden Boom an Installationen kommen immer mehr Anlagen in ein kritisches Alter“, sagt Torsten Bednarz, Fachgebietsleiter bei TÜV Rheinland. „Die Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen ein Weiterbetrieb wirtschaftlich sinnvoll ist, bereitet vielen Betreibern Schwierigkeiten“, so der Experte. Jedoch gibt es bislang nur wenige Erfahrungen mit dem Procedere.

Genießt die Windenergieanlage Bestandsschutz und ist kein Repowering an dem Standort möglich, so kann ein Weiterbetrieb unter gewissen Voraussetzungen für den Betreiber sinnvoll sein. „Wichtig ist, dass die durch das Nachweisverfahren ermittelten Investitionen zur Instandsetzung oder auch die Auflagen in dem Gutachten für den Weiterbetrieb die Erträge nicht übersteigen“, so Bednarz. Die Vorgehensweise für die Laufzeitverlängerung lässt sich wie folgt umreißen: Um den individuellen Nachweis zu erhalten, werden die Nutzungsreserven der Windenergieanlage durch einen Gutachter ermittelt und belegt. Dabei ist ein praktischer Nachweis erforderlich, der durch eine Vor-Ort-Inspektion, ähnlich einer wiederkehrenden Prüfung, erbracht wird. Hier wird der Zustand von standsicherheitsrelevanten Hauptkomponenten insbesondere auf Ermüdung geprüft. Betrachtet werden beispielsweise Rotorblatt, Maschinenträger, oder die Nabe.

Mit einem zusätzlichen analytischen Teil des Nachweisverfahrens werden die Lebenslaufakte und die SCADA-Daten ausgewertet. Es erfolgt ein Vergleich tatsächlicher Werte gegenüber Auslegungswerten der Anlage. Betrachtet werden Betriebsstunden, Betriebsweise, Lastniveau, Windgeschwindigkeiten, Turbulenzintensität und Wartungslogs. Je nach Sachlage müssen vollständige Rechenmodelle und Simulationen erbracht werden. All diese Nachweise und das Gutachten werden durch Spezialisten wie zum Beispiel durch die Experten von TÜV Rheinland erstellt. Mit dem entsprechenden Gutachten kann dann der Antrag auf Weiterbetrieb bei der entsprechenden Genehmigungsbehörde gestellt werden.

TÜV Rheinland bietet für die Windenergiebranche ein umfangreiches Servicespektrum für Hersteller, Betreiber, Investoren und Versicherungen. Das Unternehmen unterstützt Kunden weltweit mit Gutachten und Messungen und führt Risiko- und Schadensanalysen sowie Zertifizierungen von Windenergieanlagen und Windenergieprojekten durch. TÜV Rheinland ist eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation für die Typen- und Komponentenzertifizierung von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen nach nationalen und internationalen Normen.

Das Unternehmen bietet anspruchsvolle Leistungen wie Standortanalysen und Baugrunduntersuchungen, aber auch die Herstellerüberwachung, die Koordinierung der Statik und Prüfstatik sowie Qualitätskontrollen und Bauüberwachung. Daneben führt TÜV Rheinland bei Windenergieanlagen Abnahme- und wiederkehrende Prüfungen sowie bauaufsichtliche Prüfungen durch. Beim Transport und der Installation von Offshore-Windenergieanlagen und Transformerplattformen unterstützt das Unternehmen mit Überwachungsdienstleistungen.

Quelle:
TÜV Rheinland
Link:
www.tuv.com/...
Windenergie Wiki:
SCADA, Repowering, Offshore, Nabe



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