Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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BWE: Unsicherheiten durch §24 EEG beenden
Das EEG 2014 sieht in § 24 ab dem 01.01.2016 eine Reduzierung der Förderung von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen auf null vor, wenn dieser in einem Zeitraum produziert wurde, in dem die Spotmarktpreise sechs oder mehr Stunden in Folge negative Werte aufweisen. Ohne eine deutliche Anpassung des Marktdesigns an die neue Energiewelt drohen solche Phasen negativer Strompreise immer häufiger.
Als einer der ersten Akteure hat der BWE die negativen Folgen des Paragrafen 24 im EEG 2014 in einer Studie untersucht und kommuniziert. Das unabhängige Analyse- und Beratungshaus Energy Brainpool geht darin von Ertragsausfällen aus, die im Extremfall und wenn es zu keinen Marktanpassungen kommt, mit 40 Prozent beziffert werden. Das mögliche Ausbleiben von Erlösen in der Zukunft wirkt sich angesichts langfristiger Finanzierungen bereits heute auf Windkraftprojekte aus, weil Risikoaufschläge in der Projektfinanzierung drohen. Zusätzlich verhindert der so entstehende ökonomische Druck das Potenzial für Investitionen aus der Branche heraus u.a. in Speicherlösungen und blockiert damit unerlässliche Flexibilitätsoptionen.
Die mit § 24 EEG geöffnete Falltür in der Vergütung lässt sich – solange wie es keine ausreichende Gleichstellung der Erneuerbaren mit der konventionellen Stromerzeugung gibt – nicht umsetzen. Die Regelung muss durch eine diskriminierungsfreie Regelung ersetzt werden. Zudem müssen Erlöseinbußen mindestens auf ein Volumen, das die intendierte Investitionssicherheit des EEG nicht konterkariert und/oder zu Risikoaufschlägen in der Finanzierung führt, begrenzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sprechen wir auch mit anderen Akteuren der Energiewirtschaft.
Studie: Zukünftige Auswirkungen des Sechs-Stunden-Regelung gemäß § 24 EEG 2014, Energy Brainpool, 11/2014
- Quelle:
- BWE
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