Meldung von Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
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Experten einig: 10fach-Abstand käme Ausbaustopp gleich
„Wir bekennen uns zum weiteren Ausbau der Windenergie“, heißt es im Koalitionsvertrag von Sachsens schwarz-roter Regierung. Nach dem Willen der Koalitionspartner soll das bisherige faktische Ausbremsen beim Ausbau der Windenergie ein Ende haben. In diesem Zusammenhang soll der Windenergie, wie vom Gesetzgeber auch gefordert, „substantiell Raum geschaffen werden“.
Erste Nagelprobe dieses Kurswechsels ist die Frage, ob Sachsen von der im Baugesetzbuch neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch macht und per Gesetz bis Ende dieses Jahres einen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und bebauten Gebieten festlegt. In der Diskussion ist dabei meist die sogenannte 10-H-Regelung, wonach der Mindestabstand das Zehnfache der Höhe der jeweiligen Windenergieanlagen (Nabenhöhe plus Radius der Windradflügel) betragen soll. Bei einer Anhörung zu diesem Thema im Umweltausschuss des Landtags waren sich die geladenen Sachverständigen, darunter auch Rechtsanwalt Prof. Martin Maslaton, Landesvorstand des Bundesverband WindEnergie in Sachsen, mehrheitlich einig: Ein Mindestabstand über die bisherigen Abstände zwischen 650 und 1.000 Meter hinaus käme faktisch einem totalen Ausbaustopp für die Windenergie im Freistaat gleich.
Insbesondere die Vertreter der Regionalen Planungsverbände machten deutlich, dass eine 10-H-Regelung ihnen angesichts der dichten Besiedlung Sachsen überhaupt keinen Raum mehr ließe, noch Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergie ausweisen zu können. Schon jetzt liege man bei unter 0,5 Prozent der Fläche, die für die Windenergie überhaupt in Frage komme. Außerdem würde ein neu festgesetzter Mindestabstand die derzeit in der Überarbeitung befindlichen Regionalpläne völlig über den Haufen werfen.
„Wir müssten dann wieder bei Null anfangen“, so Prof. Andreas Berkner vom Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachen und Dr. Jens Uhlig vom Planungsverband Region Chemnitz übereinstimmend. Derzeit orientieren sich die Regionalen Planungsverbände am Landesentwicklungsplan (LEP) und dem Energie- und Klimaprogramm (EKP), in dem Mindestwerte für die Bruttostromproduktion festgelegt sind. „Eine substantielle Ausweisung von Flächen für die Windkraft, wie gesetzlich gefordert, wäre mit 10 H definitiv nicht mehr möglich“, bekräftigt auch Maslaton, „denn bei 2.000 Metern, und das bedeutet 10-H ja in der Realität, gehen die Potentialflächen gegen Null.“
„Selbst die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsflächen“, ergänzte Maslaton im Landtagsausschuss, „bedeutet aber nicht automatisch, dass sich auf diesen Flächen dann auch einmal Windräder drehen werden. Am Ende der umfangreichen Genehmigungsverfahren steht gerade in Sachsen erfahrungsgemäß sehr oft auch die Versagung der Baugenehmigung. Zentrale Rolle spielt dabei das Immissionsschutzrecht. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, in dem auch Fragen rund um Schall und Lärm geregelt sind, hat schon in zahlreichen Fällen entweder Windenergieanlagen verhindert oder für ausgeweitete Abstände gesorgt. Der Schutz der Anwohner wird also schon jetzt sehr ernst genommen.“
Alles in allem erübrigt sich nach Meinung der Experten eine Diskussion um landesgesetzlich festgelegte Mindestabstände für Windenergieanlagen, denn im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es: „Starre Mindestabstandsregelungen für die Errichtung von Windkraftanlagen lehnen wir ab.“ Bis auf Bayern, das die 10-H-Regel eingeführt hat, denkt auch derzeit kein anderes Bundesland darüber nach, Mindestabstände vorzuschreiben. „Die Landesregierung sollte sich an ihre Koalitionsvereinbarung halten und im Interesse des Klimaschutzes umsetzen, mithin den Landesentwicklungsplan und das Klimaprogramm entsprechend aktualisieren“, so Prof. Maslaton.
- Quelle:
- BWE
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- info@wind-energie.de
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