2024-12-22
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Unerlässliche Weiterbildung für Windparkbetreiber

Sowohl gesetzlich vorgeschrieben, als auch durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Unfallverhütungsvorschriften gefordert, sind Weiterbildungen für Elektrofachkräfte sowie auch für elektrotechnische Laien.

Zum Einen sind zur Bedienung von elektrischen Anlagen > 1 kV AC bzw. > 1,5 kV DC (Hochspannungsanlagen) sog. Schaltberechtigungen erforderlich. Diese müssen jährlich in Wiederholungsschulungen erneuert werden. Theoretisches "Durchsprechen" ist dabei nicht ausreichend. Statt dessen ist PRAXIS notwendig. Zum Anderen müssen Laien (Handwerker, Gärtner) unterwiesen werden, bevor sie elektrische Anlagen, z.B. Freiluftschaltanlagen betreten.

Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer Höhe prädestiniert für Blitzeinschläge. Da sie auch hochempfindliche Elektronik aus dem Kleinspannungsbereich enthalten und nieder- bzw. hochspannungsmäßig mit anderen Anlagen verbunden sind, ist eine wirksame Schadensbegrenzung unerlässlich. Die neuen BLITZSCHUTZ-Vornormen bringen dazu eindeutige Ausführungen.

Zu allen genannten Punkten und weiteren Themen führe ich Seminare InHouse - an Ihrer eigenen Technik - deutschlandweit, aber auch in Berlin durch. Auf meiner Web-Site finden Sie im Fachbereich TEACHING eine aktuelle Seminarliste und weitere Informationen zu den Seminaren. Ein Link zu speziellen Schulungsbeispielen für WINDPARKBETREIBER ist bereits auf der Startseite vorhanden.

Ich stehe Ihnen zur Seite. Ihr Jörg Rudolf.
Quelle:
business management consultancy
Autor:
Jörg Rudolf
Email:
j.rudolf@jr-bmc.de







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