2024-10-09
http://w3.windmesse.de/windenergie/news/15201-eeg-vergutungen-fur-windenergie-konnen-um-10-bis-20-prozent-sinken-ohne-ausbau-zu-gefahrden

EEG-Vergütungen für Windenergie können um 10 bis 20 Prozent sinken, ohne Ausbau zu gefährden

Agora Energiewende legt Vorschlag für das künftige Referenzertragsmodell im Bereich der Windenergie an Land vor.

Die Kosten der Windenergie an Land können damit weiter gesenkt werden, gleichzeitig wird der notwendige kontinuierliche Bau neuer Windanlagen gesichert.

Windenergie an Land ist die derzeit kostengünstigste Technologie im Bereich der Erneuerbaren Energien. Für eine kostenbewusste Energiewende ist daher ein kontinuierlicher weiterer Ausbau der Windkraft an Land in Höhe von etwa drei Gigawatt pro Jahr notwendig. Aber auch in diesem Bereich existieren noch Kostensenkungspotenziale, die zum Vorteil der Verbraucher gehoben werden sollten. Im Rahmen der kommenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss es daher Ziel sein, diese Kostensenkungspotenziale zu aktivieren, ohne den notwendigen Ausbau der Windkraft an Land zu gefährden.

„Die Vergütung für Windanlagen an Land kann ab 2015 um 10 bis 20 Prozent gegenüber den Vergütungssätzen von 2013 gesenkt werden“ sagt Patrick Graichen, Direktor der von der Stiftung Mercator und der European Climate Foundation getragenen Denkfabrik. Der auf Grundlage eines Gutachtens von Windguard erarbeitete Vorschlag von Agora Energiewende sieht für Windenergieanlagen an Land eine Vergütung zwischen 5,2 Cent je Kilowattstunde an sehr guten Küstenstandorten und 8,9 Cent je Kilowattstunde im Binnenland vor. Die Vergütungshöhe zwischen den Standortqualitäten verläuft dabei linear. „Die Vergütungsabsenkung kann bei Küstenstandorten um 20 Prozent gegenüber den Werten von 2013 betragen. Im Binnenland mit mittleren Windqualitäten sollte sie mit 10 Prozent entsprechend geringer sein, sonst droht der Windkraft-Ausbau in der Mitte und im Süden Deutschlands zum Erliegen zu kommen“, erklärt Graichen.

Basis der Vergütung für Windenergieanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das sogenannte Referenzertragsmodell. Seinem Grundprinzip nach differenziert das Referenzertragsmodell die Höhe der EEG-Vergütung nach Standort und Anlagenart, um einen Ausgleich zwischen sehr guten und weniger ertragsreichen Standorten zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahren hat die Deutsche Windguard GmbH im Auftrag von Agora Energiewende dieses Vergütungsmodell untersucht.

Neben der Vergütungshöhe werden technische Anpassungen am bestehenden Referenzertragsmodell vorgeschlagen. So sollen die Referenzwerte an die inzwischen deutlich höheren Windanlagen angepasst werden und die bisherige Benachteiligung systemdienlicher Anlagen verringert werden. Darüber hinaus soll eine übermäßige Entschädigung im Fall von Abregelungen – zum Beispiel bei verzögertem Netzausbau – in Zukunft vermieden werden.

„Die gute Nachricht lautet: Der weitere Ausbau der Windenergie an Land belastet die Verbraucher kaum mehr. Der notwendige jährliche Zubau von drei Gigawatt anstelle von 2 Gigawatt Wind Onshore erhöht die EEG-Umlage nur um etwa 0,06 Cent pro Kilowattstunde“, erklärt Graichen.

Download der Studie.

Quelle:
Agora Energiewende
Email:
info@agora-energiewende.de
Link:
www.agora-energiewende.de/...
Windenergie Wiki:
Energiewende




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