Positionspapier zu den EEG-Reformvorschlägen von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel
Die Bemühungen, mit der Energiewende eine risikoarme, bezahlbare, klima- und umweltfreundliche sowie versorgungssichere Energieversorgung zu etablieren werden mit dem Eckpunktepapier des Ministers gedrosselt und nicht, wie unbedingt erforderlich, deutlich verstärkt.
Die spezifischen Kosten des weiteren Zubaus Erneuerbarer-Energie-Anlagen haben sich aufgrund des technologischen Fortschritts gegenüber der Startphase eindrücklich verringert. Die Kilowattstunde aus den kostengünstigsten Erneuerbaren-Energie-Technologien Wind an Land und Fotovoltaik ist inzwischen günstiger als die aus neuen fossilen oder nuklearen Kraftwerken, auch gegenüber Energieimporten. (Der Vergleich mit weitestgehend abgeschriebenen Kraftwerken ist nicht sachgerecht.)
Um Stromverbraucher von unnötigen Kosten zu entlasten, muss der gesunkene Börsenpreis von Strom endlich an die Kunden weiter gegeben und darf nicht mehr auf die EEG-Umlage aufgeschlagen werden. Auch die Ausnahmen der Industrie sind zurück zu fahren. Die Berechnung der EEG-Umlage sollte vom Börsenstrompreis abgekoppelt werden. Ein Abbremsen des Ausbaus wie von der Bundesregierung beabsichtigt, brächte dagegen nur noch marginale Entlastungen bei den Strompreisen mit sich und widerspräche diametral den mittel- und langfristigen Klimaschutzzielen.
Windenergie an Land ist die derzeit kostengünstigste Methode, den Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung zu erhöhen. Zu beachten ist: Bei Instrumenten der Mengenregulierung (Quoten- und Ausschreibungsmodelle, Deckel ...) besteht die Gefahr, dass die Kosten erhöht werden. Investoren müssen das Risiko einpreisen, dass ihr Projekt nicht mehr zum Zuge kommt.
Zudem wird damit die Bürger-Energiewende ausgehebelt, denn Investitionsentscheidungen von Bürgern, Bürgergenossenschaften etc. können nicht getroffen werden, wenn nicht feststeht, ob und in welcher Höhe eine Vergütung des produzierten Stromes stattfindet. Unter diesen Umständen wird auch kein Kreditinstitut eine belastbare Finanzierungszusage geben, so dass ein Vorfinanzierungsvolumen bei den Investoren erforderlich wird, das von Bürgern, Bürgergenossenschaften etc. kaum aufgebracht werden kann. Der dynamische Zubau von Wind-Onshore-Anlagen muss zudem auch in den südlichen Bundesländern auf hohem Niveau gewährleistet bzw. entfacht werden.
Die Energiewende hat die Akteursvielfalt in der Energiewirtschaft entscheidend verändert und ver-größert. Nahezu die Hälfte der bislang installierten Leistung erneuerbarer Energien gehört Bürger-Energieakteuren wie z.B. Privatpersonen, Landwirten, Energiegenossenschaften oder anderen regionalen Zusammenschlüssen. Damit diese breite Akteursstruktur auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe und Akzeptanz der Energiewende erhalten bleibt, dürfen kleine Investoren bei der Fortsetzung der Energiewende nicht benachteiligt werden. Bürgerenergie muss im Zentrum der Energiewende stehen. Wenn mit der EEG-Reform zu hohe Zugangsbarrieren und Risiken für potentielle Investoren (z.B. durch Ausschreibung) geschaffen werden, erhöhen sich die Refinanzierungs- und damit die Förderkosten in unzumutbarer Weise.
psm verweist hier auf die Seite 61 des Koalitionsvertrages, auf der es im vorletzten Absatz heißt, „beim Vollzug der Projekte der Energiewende wird auf eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geachtet.“. Mit den Plänen des Bundesministers wird genau dieses Versprechen der Koalition nach kaum vier Wochen bereits gebrochen und konterkariert!
Windenergieanlagen an Land sind die zurzeit günstigste EE-Technologie. Wir brauchen im ganzen Land einen ambitionierten Ausbau, im Kreis Heinsberg wie auch im Süden der Republik. Weder der Ausbaukorridor noch das zu novellierende Referenzertragsmodell dürfen dazu führen, dass der küstenferne Ausbau einbricht. Zugleich ist es aber auch zielführend, Korrekturen am Referenzertragsmodell vorzunehmen mit dem Ziel, Überförderungen an besonders guten Standorten abzubauen.
Da auch die Fotovoltaik inzwischen kostengünstig ist, ist ein dynamischer und naturverträglicher weiterer Ausbau ohne den bestehenden 52 GW-Deckel notwendig. Der bestehende "atmende" Degressionsmechanismus für die PV-Vergütung muss so angepasst werden, dass er einen Markteinbruch unterhalb des politisch gewünschten Ausbaukorridors rechtzeitig auffangen kann. Zudem sollte eine begrenzte Flächenöffnung im EEG für Solarkraftwerke ermöglicht werden, wenn diese von energiewirtschaftlicher Relevanz (z.B. durch Bereitstellung von Systemdienstleistungen oder bei Verbundeinspeisung mit anderen Erneuerbaren Energien) sind und landwirtschaftliche und naturschutz-fachliche Belange berücksichtigt werden.
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