Meldung von in.power Services GmbH
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24.10.2012
Managementprämienverordnung schreibt „Fernsteuerung“ über Zähler vor
Die verabschiedete Fassung schreibt vor, dass die „Fernsteuerbarkeit“ über den Zähler (§3 Abs. 3) zu erfolgen hat. In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass dies aktuell wohl die wenigsten Direktvermarkter erfüllen können. in.power GmbH hat sich bereits seit Ende 2011 als bundesweiter Messstellenbetreiber und Messdienstleister positioniert und bietet seinen Direktvermarktungskunden im in.power energy network die geeichte Online-Messung ohne Mehrkosten an. Aktuell bestehen hierzu bundesweit mit über 500 Verteilnetzbetreibern entsprechende Rahmenvereinbarungen.
Bei der notwendigen Online-Messung werden 96-mal pro Tag die geeichten 15-Minuten-Werte an den Vermarkter übermittelt. Darüber hinaus ist der von in.power eingesetzte Zähler auch in der Lage, die Fernsteuerung zu übernehmen. „Wir haben uns bereits seit fünf Jahren als einer der ersten deutschen Direktvermarkter technologisch auch auf das Thema Smart Metering vorbereitet und können nun unseren Kunden entsprechend geldwerte Wettbewerbsvorteile ermöglichen“, so Josef Werum, Geschäftsführer der in.power GmbH in Mainz. Im Gegensatz dazu verlangen Wettbewerber nach vorliegenden Meldungen 3.000 – 20.000 € vom Anlagenbetreiber für die Umrüstung einer Anlage bzw. eines Parks.
in.power bietet diesbezüglich sein technologisches Know-how dem Anlagenbetreiber ohne Mehrkosten an und reicht im Jahr 2013 den sogenannten „Fernsteuerbarkeitsbonus“ in Höhe von 1 €/MWh eins zu eins an den Kunden weiter.
Als Anforderungen für fernsteuerbare Anlagen gelten (nach §3, Abs. 1):
- die jeweilige Ist-Einspeisung muss jederzeit (über einen geeichten Zähler – Anmerkung in.power) abgerufen werden können.
- die Einspeiseleistung muss ferngesteuert (über den Zähler – Anmerkung in.power) reduziert werden können.
Nach §3, Abs. 3 ist nochmals explizit der Zähler nach §§ 21 c, d, e und g des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) definiert.
in.power rät allen Anlagenbetreibern, sich dringend bei ihrem bisherigen Direktvermarkter zu erkundigen, ob in ihrem Fall die Zahlung des Bonus zum 1.1.2013 tatsächlich möglich ist.
Kurzinformation zu in.power:
Die in.power GmbH mit Sitz in Mainz beschäftigt sich mit der Direktvermarktung von erneuerbaren und umwelt-freundlichen Energien. Der Firmenname in.power leitet sich von „independent power“ ab und verdeutlicht die ausdrückliche Konzernunabhängigkeit des jungen Unternehmens. Die beiden Firmengründer sind seit zwei Jahrzehnten intensiv in den Bereichen Erneuerbare Energien, Ökostromvermarktungsmodelle, Marktintegration und IT-Systeme tätig. Sie sehen ihre Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt als große persönliche Motivation, erneuerbare Energien in Deutschland voranzutreiben. in.power GmbH war bereits Ende 2010 und 2011 unter den Top 3 der deutschen Windstromvermarkter. Im Jahr 2012 bewirtschaftet das Unternehmen aktuell ein Direktvermarktungsportfolio von ca. 600 MW. Weitere Informationen, z.B. auch zu den Direktvermarktungs-Dienstleistungen von in.power können Sie unter www.inpower.de nachlesen und entsprechende Dokumente downloaden.
Bei der notwendigen Online-Messung werden 96-mal pro Tag die geeichten 15-Minuten-Werte an den Vermarkter übermittelt. Darüber hinaus ist der von in.power eingesetzte Zähler auch in der Lage, die Fernsteuerung zu übernehmen. „Wir haben uns bereits seit fünf Jahren als einer der ersten deutschen Direktvermarkter technologisch auch auf das Thema Smart Metering vorbereitet und können nun unseren Kunden entsprechend geldwerte Wettbewerbsvorteile ermöglichen“, so Josef Werum, Geschäftsführer der in.power GmbH in Mainz. Im Gegensatz dazu verlangen Wettbewerber nach vorliegenden Meldungen 3.000 – 20.000 € vom Anlagenbetreiber für die Umrüstung einer Anlage bzw. eines Parks.
in.power bietet diesbezüglich sein technologisches Know-how dem Anlagenbetreiber ohne Mehrkosten an und reicht im Jahr 2013 den sogenannten „Fernsteuerbarkeitsbonus“ in Höhe von 1 €/MWh eins zu eins an den Kunden weiter.
Als Anforderungen für fernsteuerbare Anlagen gelten (nach §3, Abs. 1):
- die jeweilige Ist-Einspeisung muss jederzeit (über einen geeichten Zähler – Anmerkung in.power) abgerufen werden können.
- die Einspeiseleistung muss ferngesteuert (über den Zähler – Anmerkung in.power) reduziert werden können.
Nach §3, Abs. 3 ist nochmals explizit der Zähler nach §§ 21 c, d, e und g des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) definiert.
in.power rät allen Anlagenbetreibern, sich dringend bei ihrem bisherigen Direktvermarkter zu erkundigen, ob in ihrem Fall die Zahlung des Bonus zum 1.1.2013 tatsächlich möglich ist.
Kurzinformation zu in.power:
Die in.power GmbH mit Sitz in Mainz beschäftigt sich mit der Direktvermarktung von erneuerbaren und umwelt-freundlichen Energien. Der Firmenname in.power leitet sich von „independent power“ ab und verdeutlicht die ausdrückliche Konzernunabhängigkeit des jungen Unternehmens. Die beiden Firmengründer sind seit zwei Jahrzehnten intensiv in den Bereichen Erneuerbare Energien, Ökostromvermarktungsmodelle, Marktintegration und IT-Systeme tätig. Sie sehen ihre Verantwortung für die Gesellschaft und Umwelt als große persönliche Motivation, erneuerbare Energien in Deutschland voranzutreiben. in.power GmbH war bereits Ende 2010 und 2011 unter den Top 3 der deutschen Windstromvermarkter. Im Jahr 2012 bewirtschaftet das Unternehmen aktuell ein Direktvermarktungsportfolio von ca. 600 MW. Weitere Informationen, z.B. auch zu den Direktvermarktungs-Dienstleistungen von in.power können Sie unter www.inpower.de nachlesen und entsprechende Dokumente downloaden.
- Quelle:
- in.power GmbH
- Autor:
- Sabine Walter
- Email:
- kontakt@inpower.de
- Link:
- www.inpower.de/...
- Windenergie Wiki:
- MW, Direktvermarktung, Bonus