11.10.2012
Massive Erhöhung der EEG-Umlage zu erwarten
Stuhr/Hamburg,
den 09.10.12
Sie wird aller Voraussicht nach von heute 3,592 Cent/kWh auf nunmehr ca. 5,4 Cent/kWh in 2013 ansteigen. Bereits seit einigen Monaten wird dies zum Anlass genommen, die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) grundsätzlich in Frage zu stellen. Rechtsanwalt Dr. Legler aus dem Juristischen Beirat des BVKW sagt dazu:
Der BVKW stellt insoweit zur Versachlichung der Debatte wie folgt klar
Die Kosten der Strombeschaffung machen den Großteil des Strompreises aus. Trotz der in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Börsenpreise für Strom haben die Stromlieferanten die bei ihren Kunden in Ansatz gebrachten Strombeschaffungskosten nicht gesenkt. So setzte sich der Preis für Haushaltsstrom in 2011 im Schnitt wie folgt zusammen:
8,40 Cent/kWh für Strombeschaffung und -vertrieb
5,80 Cent/kWh für Netzentgelte (d.h. für die Kosten des Stromtransports)
2,05 Cent/kWh für die Stromsteuer
1,79 Cent/kWh für die Konzessionsabgabe
0,03 Cent/kWh für die Umlage nach KWKG
3,53 Cent/kWh für die EEG-Umlage
4,03 Cent/kWh für die Mehrwertsteuer (19 %)
„Die Kostenvorteile der dezentralen Energieerzeugung, etwa durch Kleinwindenergieanlagen (KWEA), beispielsweise durch den Entfall von Netznutzungs- und Umsetzungskosten bei Einspeisung in das Niederspannungsnetz, werden dabei nicht an die Stromkunden weitergegeben“, moniert der erste Vorsitzende des BVKW, Siebo Smit.
Auch ein Langfristvergleich zeigt: Der Anstieg des Haushaltsstrompreises lässt sich nicht allein auf die EEG-Umlage zurück führen. Während die EEG-Umlage seit 2000 von 0,2 auf 3,592 Cent/kWh (in 2011) gestiegen ist, sind die übrigen Preisbestandteile von etwa 13,7 Cent/kWh in 2000 auf ca. 22,4 Cent/kWh (in 2011) gestiegen.
Hinzu kommt, dass durch die Novelle des EEG immer mehr Industriekunden pauschal von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden. Das erhöht die EEG-Umlage für alle anderen, wie namentlich die Haushaltskunden, die keine Möglichkeit zur Befreiung nach §§ 40 ff. EEG haben. Für diese pauschale Befreiung der Industrie wird das Argument des Erhalts der internationalen Wettbewerbsfähigkeit angeführt, obgleich die „befreiten“ Industriekunden nicht nachweisen müssen, dass sie tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.
Nicht im Strompreis abgebildet sind zudem staatliche Subventionen für bestimmte Stromproduzenten (wie z.B. für die Steinkohle) und die externen Kosten, die die konventionellen Stromerzeugungsarten aufgrund Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden erzeugen. Die Diskussion über die EEG-Umlage kann aber nicht ohne den notwendigen Klimaschutz geführt werden. Würden im Stromsektor keine Erneuerbaren Energien mehr eingesetzt, würde das einen schlagartigen Anstieg des Ausstoßes von Treibhausgasen um über 87 Millionen Tonnen bedeuten, denn soviel Treibhausgase wurden in 2011 durch das EEG vermieden.
- Quelle:
- Bundesverband Kleinwindanlagen e. V. (BVKW)
- Email:
- info@bundesverband-kleinwindanlagen.de
- Link:
- www.bundesverband-kleinwindanlagen.de/...
- Windenergie Wiki:
- Übertragungsnetzbetreiber, KWK, Hamburg