24.08.2012
Energiewende rückwärts – Politische Fehlentscheidung könnte Energiewende langfristig verteuern
Die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien, die seit Jahresbeginn über die Direktvermarktung/Marktprämie erfolgreich umgesetzt wird, könnte durch den vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Referentenentwurf zur Managementprämienverordnung (MaPrV) massiv in Gefahr geraten.
Das Marktprämienmodell trat am 1. Januar 2012 mit dem Ziel der Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien in Kraft. Im Rahmen dieses Modells können Betreiber einer regenerativen Energieanlage entscheiden, ob sie den erzeugten Strom über das EEG vergüten lassen oder den Strom selbst vermarkten wollen.
Mit der Einführung der Direktvermarktung im Jahr 2009 und auf Basis der für vier Jahre angelegten EEG-Novelle 2012 hat der Mittelstand umfassende Investitionen in Personal und Infrastruktur getätigt und damit dezentrale Strukturen für die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien erfolgreich aufgebaut.
Seit Beginn des Jahres konnten diese mittelständischen Unternehmen – auch im marktwirtschaftlichen Wettbewerb untereinander – im Windbereich bereits ca. 70% der bundesdeutschen Windenergieanlagen über verbesserte Messtechnik und Prognosen in das Gesamtsystem integrieren und somit die Zielvorgaben der Bundesregierung bei weitem übertreffen. Dies führt zu einem niedrigeren Regel- und Ausgleichsenergiebedarf und folglich zu Einsparungen von konventionellen Reservekraftwerken.
Trotz dieser positiven Entwicklung beabsichtigt die Bundesregierung, die Marktprämie nur 6 Monate nach deren Einführung, überstürzt und ohne solide Datengrundlage, als erfolgreiches Instrument faktisch zu zerschlagen. Neben dem bereits mit der EEG-Novelle 2012 deutlich verschlechterten Grünstromprivileg würde hierdurch der letzten funktionierenden Möglichkeit der Direktvermarktung die Basis entzogen.
Mit der Direktvermarktung übernehmen wettbewerblich agierende Unternehmen in Eigenverantwortung die Vermarktung des Stroms aus EEG-Anlagen, die bisher alleine den vier monopolistischen Übertragungsnetzbetreibern oblag. Diese vier Übertragungsnetzbetreiber haben es seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 jedoch nicht geschafft, die notwendige Infrastruktur aufzubauen, um die optimierte Markt- und Systemintegration der EEG-Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Gerade dies ist bei dem notwendigen und geplanten Ausbau der Erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung.
Ohne die von der Privatwirtschaft erfolgreich aufgebauten Strukturen würden mittel- und langfristig die Kosten für optimierte Markt- und Systemintegration um ein Vielfaches ansteigen. Die Übertragungsnetzbetreiber würden dann diese höheren Kosten „ohne Obergrenze“ einfach auf die Bürger umlegen: denn sie können alle Kosten, die bei der Vermarktung entstehen, einfach über die EEG-Umlage abwickeln. Die Kosten der Direktvermarktung sind hingegen schon von Anfang an im EEG durch die Höhe der Managementprämie „gedeckelt“ und werden schon jetzt jährlich reduziert.
Die vermeintliche Einsparung bei der zusätzlichen Kürzung der Managementprämie führt somit zu einer „Rolle rückwärts bei der Energiewende“. Mittel- und langfristig würden unkalkulierbare Kosten und Versorgungsrisiken für die Verbraucher entstehen. Nach der Insolvenzwelle der deutschen Solarindustrie soll nun, verwunderlicher Weise auf Veranlassung der Bundesregierung, jungen und innovativen Mittelständlern „buchstäblich der Stecker gezogen“ und erneut die Planwirtschaft der Monopolunternehmen gestärkt werden.
Kurzinformation zum VduD:
Der Verband der unabhängigen Direktvermarkter i.Gr. (VduD) hat den Zweck, die Direktvermarktung sowie die Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen zu fördern, die von unabhängigen Anbietern betrieben werden.
Der VduD wurde am 31. Juli 2012 in Mainz gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
-die Wahrnehmung der fachlichen Interessen der an der Direktvermarktung sowie der Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen interessierten Unternehmen
-die Förderung des fachlichen Austauschs zwischen den Mitgliedern einerseits sowie mit anderen Verbänden, Vereinen, öffentlichen Institutionen, wissenschaftlichen und forschenden Einrichtungen andererseits
-die Mitarbeit an den einschlägigen Gesetzgebungsverfahren und Regelwerken
-die Vertretung der Belange der an der Direktvermarktung sowie der Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen interessierten Unternehmen gegenüber Behörden und anderen Institutionen
Das Marktprämienmodell trat am 1. Januar 2012 mit dem Ziel der Markt- und Systemintegration Erneuerbarer Energien in Kraft. Im Rahmen dieses Modells können Betreiber einer regenerativen Energieanlage entscheiden, ob sie den erzeugten Strom über das EEG vergüten lassen oder den Strom selbst vermarkten wollen.
Mit der Einführung der Direktvermarktung im Jahr 2009 und auf Basis der für vier Jahre angelegten EEG-Novelle 2012 hat der Mittelstand umfassende Investitionen in Personal und Infrastruktur getätigt und damit dezentrale Strukturen für die Markt- und Systemintegration der Erneuerbaren Energien erfolgreich aufgebaut.
Seit Beginn des Jahres konnten diese mittelständischen Unternehmen – auch im marktwirtschaftlichen Wettbewerb untereinander – im Windbereich bereits ca. 70% der bundesdeutschen Windenergieanlagen über verbesserte Messtechnik und Prognosen in das Gesamtsystem integrieren und somit die Zielvorgaben der Bundesregierung bei weitem übertreffen. Dies führt zu einem niedrigeren Regel- und Ausgleichsenergiebedarf und folglich zu Einsparungen von konventionellen Reservekraftwerken.
Trotz dieser positiven Entwicklung beabsichtigt die Bundesregierung, die Marktprämie nur 6 Monate nach deren Einführung, überstürzt und ohne solide Datengrundlage, als erfolgreiches Instrument faktisch zu zerschlagen. Neben dem bereits mit der EEG-Novelle 2012 deutlich verschlechterten Grünstromprivileg würde hierdurch der letzten funktionierenden Möglichkeit der Direktvermarktung die Basis entzogen.
Mit der Direktvermarktung übernehmen wettbewerblich agierende Unternehmen in Eigenverantwortung die Vermarktung des Stroms aus EEG-Anlagen, die bisher alleine den vier monopolistischen Übertragungsnetzbetreibern oblag. Diese vier Übertragungsnetzbetreiber haben es seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 jedoch nicht geschafft, die notwendige Infrastruktur aufzubauen, um die optimierte Markt- und Systemintegration der EEG-Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Gerade dies ist bei dem notwendigen und geplanten Ausbau der Erneuerbaren Energien von zentraler Bedeutung.
Ohne die von der Privatwirtschaft erfolgreich aufgebauten Strukturen würden mittel- und langfristig die Kosten für optimierte Markt- und Systemintegration um ein Vielfaches ansteigen. Die Übertragungsnetzbetreiber würden dann diese höheren Kosten „ohne Obergrenze“ einfach auf die Bürger umlegen: denn sie können alle Kosten, die bei der Vermarktung entstehen, einfach über die EEG-Umlage abwickeln. Die Kosten der Direktvermarktung sind hingegen schon von Anfang an im EEG durch die Höhe der Managementprämie „gedeckelt“ und werden schon jetzt jährlich reduziert.
Die vermeintliche Einsparung bei der zusätzlichen Kürzung der Managementprämie führt somit zu einer „Rolle rückwärts bei der Energiewende“. Mittel- und langfristig würden unkalkulierbare Kosten und Versorgungsrisiken für die Verbraucher entstehen. Nach der Insolvenzwelle der deutschen Solarindustrie soll nun, verwunderlicher Weise auf Veranlassung der Bundesregierung, jungen und innovativen Mittelständlern „buchstäblich der Stecker gezogen“ und erneut die Planwirtschaft der Monopolunternehmen gestärkt werden.
Kurzinformation zum VduD:
Der Verband der unabhängigen Direktvermarkter i.Gr. (VduD) hat den Zweck, die Direktvermarktung sowie die Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen zu fördern, die von unabhängigen Anbietern betrieben werden.
Der VduD wurde am 31. Juli 2012 in Mainz gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
-die Wahrnehmung der fachlichen Interessen der an der Direktvermarktung sowie der Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen interessierten Unternehmen
-die Förderung des fachlichen Austauschs zwischen den Mitgliedern einerseits sowie mit anderen Verbänden, Vereinen, öffentlichen Institutionen, wissenschaftlichen und forschenden Einrichtungen andererseits
-die Mitarbeit an den einschlägigen Gesetzgebungsverfahren und Regelwerken
-die Vertretung der Belange der an der Direktvermarktung sowie der Markt- und Systemintegration von Strom aus regenerativen und umweltfreundlichen Energiequellen interessierten Unternehmen gegenüber Behörden und anderen Institutionen
- Quelle:
- Verband der unabhängigen Direktvermarkter (VduD) i.Gr.
- Autor:
- Marius Wolter
- Email:
- marius.wolter@vdud.org
- Link:
- www.vdud.org/...
- Windenergie Wiki:
- Übertragungsnetzbetreiber, Energiewende, Direktvermarktung