Der öffentliche Blockade-Aufruf eines Politikers im Vogtland geht auch zum Leid der Wirtschaft in der Region.
Das Hemmnis 'Wetterradar' für Windenergieanlagen dürfte laut Einschätzung der anzlei Maslaton damit aber noch nicht beseitigt sein.
Die Ankündigung des DWD geht zwar nicht ins Detail, es dürfte aber wohl davon auszugehen sein, dass ab dem Wirksamwerden der Verkleinerung Windenergieanlagen, die weiter als 5 km von Wetterradarstandorten entfernt geplant sind, keinen Einwänden des DWD mehr gegenüberstehen.
In dem Verfahren hatte sich ein Projektierer gegen die Versagung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage gewehrt.
Was sind die wichtigsten Änderungen für den künftigen Bau von EE-Anlagen?
Exklusiv der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft vorliegende Urteilsbegründungen zeigen: § 249 Abs. 10 BauGB und § 2 EEG 2023 entfalten die beabsichtigte Wirkung – zugunsten der Windenergie. Die Argumentation des Gerichts ist überraschend und: deutlich!
Der Bundestag hat den Entfall der UVP und Artenschutzprüfung beschlossen.
Eine kritische Analyse mit Ausblick.
Die Entscheidungsgründe wurden jetzt veröffentlicht.
Das Primat der Windenergie wird in einem neuen Urteil durchgesetzt.
Sulzburg gibt Wärmenetz an den deutsch-schweizerischen Energieversorger Energiedienst ab.
Das Landgericht Stade hat den Anspruch auf den Technologiebonus nach § 8 Abs. 4 EEG 2004 auf den gesamten erzeugten Strom bei Nachrüstung mit einer ORC-Anlage bestätigt. Betreiber:innen sollten jetzt handeln!
Der Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Damit gehen diverse Änderungen inbs. der VwGO einher. Erklärtes Ziel ist es, „die Verfahrensdauer für Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung weiter zu reduzieren, ohne dabei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen.“
Gemeinden müssen sich bei ihrer Bauleitplanung schon ein bischen ranhalten, denn bei Verzögerungen könnte es mit einer Zurückstellung schwierig werden.
Nur zwei Tage nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ nutzte das OVG NRW in einer mündlichen Verhandlung das Gesetz.
Urteile wie das des OVG Lüneburg tragen aktiv dazu bei, dass die Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht im erforderlichen Tempo voranschreiten, kritisiert die Kanzlei Maslaton.
Herausgeber der erweiterten Auflage sind BBH-Partner Prof. Christian Held und IKEM-Geschäftsführer Dr. Simon Schäfer-Stradowsky.
Der Gesetzgeber kommt Anlagenbetreiber:innen bei erlösabhängigen Preisklauseln entgegen. Nach § 19 StromPBG sind die abgeschöpften Erlöse bei der Berechnung vertraglicher Entgelte zu berücksichtigen. Je nach Preisvereinbarung ergibt sich erhebliches Einsparpotential!
Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist am 01.01.2023 die Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land in Kraft getreten.
Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage mitteilte, hat sie mit Beschluss vom 27.12.2022 eine Festlegung zu den Höchstwerten für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen für das Jahr 2023 getroffen und in diesem Zuge die zulässigen Gebotswerte deutlich angehoben.
Stichwortsuche