Im Stadtforst des bayerischen Ortes Alzenau wird ein BBH-Wald entstehen: Anlässlich des „Tages der Erde“ am 22. April führt die BBH-Gruppe gemeinsam mit der Organisation Planet Tree eine Baumpflanzaktion durch.
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Letztverbraucher in Industriearealen, die statt direkt Gas „nur“ Prozesswärme beziehen, sind bei der Bewertung des individuellen Netzentgeltes im Jahr 2022 gleich zu behandeln.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nach einem langjährigen Prozess ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung gefällt: Ab sofort soll der Anwendungsbereich der Rückbeziehungsfiktion bei unterjährigen Erwerben von mindestens zehnprozentigen Beteiligungen weiter gefasst werden. Die Privilegierung der Dividenden bereits im Erwerbsjahr ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Beteiligungserwerb von mehreren Veräußerern erfolgte und dabei jeder Veräußerer nur eine Beteiligungsquote von unter 10 Prozent übertrug. Damit folgt der BFH der Auffassung von BBH.
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Ausbau des erweiterten Führungskreises der BBH-Gruppe: Zehn Kolleginnen und Kollegen wurden zum Jahreswechsel Partner Counsel.
Die BBH-Gruppe entwickelt sich stetig weiter und wie gewohnt bedarfsorientiert. Die Herausforderungen der Transformation zur Treibhausgasneutralität sind in den Sektoren Wärme und Gebäude besonders anspruchsvoll. BBH begrüßt die erfahrene Spezialistin, Rechtsanwältin Juliane Kaspers zum 1.1.2024 als Partnerin.
Entscheidung ohne Abstimmung durch die Nationalversammlung
Das Magazin WirtschaftsWoche hat die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Energierecht erneut als TOP-Kanzlei ausgezeichnet und empfiehlt Prof. Dr. Martin Maslaton als TOP-Anwalt 2023 für Energierecht. Wir freuen uns über diese Auszeichnung!
Die Entscheidung des BGH stärkt die Position des Käufers und erhöht die Anforderungen an Informations- und Aufklärungspflichten des Verkäufers.
In seiner am 26. Oktober 2023 verkündeten Entscheidung hat der Conseil constitutionnel die von den Klägern angegriffenen Regelungen für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt.
Damit hat er seit Jahren bestehende Unsicherheiten vor allem auf Seiten der Netzbetreiber, wie nämlich begrenzte Netzkapazitäten im Fall von konkurrierenden Netzanschlussbegehren zu vergeben sind, zumindest dem Grunde nach geklärt.
In einem Übergangszeitraum erfolgt der Zubau von Windenergieanlagen ausschließlich in einem „gesicherten Flächenkorridor“.
Mit dem Gesetz soll nicht nur das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden, sondern es regelt auch Fragen der Raumplanung und insbesondere der Bürgerbeteiligung bei Wind- und Photovoltaikprojekten.
Im Rahmen einer umfassenden Due Diligence hat BBH das Projekt rechtlich untersucht sowie bei der Erstellung und Verhandlung des Anteilskauf- und Abtretungsvertrags zum Erwerb einer Projektgesellschaft beraten.
Jetzt nun auch Niedersachsen. Mehrere Bundesländer arbeiten derzeit an Gesetzen, die die Betreiber von Windenergieanlagen verpflichten sollen, Kommunen und Bürger an den Gewinnen aus Windstrom zu beteiligen, mit dem erklärten Ziel, die Akzeptanz für die Windenergie zu fördern.
Der Planungsverband sieht augenscheinlich einen Bedarf, außerhalb der künftigen Vorranggebiete Windenergie sehr weitreichend auszuschließen, moniert prometheus.
Das Bundesverwaltungsgericht spricht Umweltvereinigungen eine Klagebefugnis gegen Zielabweichungen eines Regionalplans zu.
Die EU-Energieminister wollen neue Regeln für den Strommarkt schaffen, um bezahlbare Strompreise für Verbraucher zu sichern und zugleich den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter finanziell zu fördern. Ein Fortschritt für die Erneuerbaren?
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