2024-12-22
https://w3.windmesse.de/wind-energy/pr/44491-kne-bundesregierung-erlass-bundesland-bestimmung-ubersicht-aktualisierung-bundesnaturschutzgesetz-eu-notfallverordnung-windbg-leitfaden

Meldung von Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH


KNE aktualisiert Länderübersicht zu Erlassen und Leitfäden zu Natur- und Artenschutz im Kontext mit der Windenergie

Die Länder erstellen in Form von Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben landesspezifische Handreichungen zu Artenschutz und Windenergie. Diese Handreichungen sind sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Projektierer und die Gutachterbüros wichtige Orientierungshilfen zum Umgang mit artenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergievorhaben.

Die Bundesregierung hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie mit der Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung in § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gesetzliche Regelungen geschaffen, die zu einer beschleunigten Genehmigung von Windenergievorhaben an Land führen sollen. Dadurch entsteht die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Neufassung der länderspezifischen Artenschutz-Handreichungen.

Unabhängig von den weiterhin laufenden Standardisierungsaktivitäten des Bundes im Bereich Natur- und Artenschutz und Windenergie haben bereits mehrere Länder mit der Fortschreibung ihrer Leitfäden begonnen, planen dies bzw. haben laufende Fortschreibungsprozesse angepasst. Weitere Länder haben ministerielle Schreiben mit Hinweisen zum Umgang mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen für die Vollzugsbehörden herausgegeben.

Das KNE hat auf Grundlage einer Länderabfrage die bestehende Übersicht zu den aktuellen Erlassen, Leitfäden und Hinweisschreiben zu Natur- und Artenschutz und Windenergie auf Genehmigungsebene sowie zum Stand der laufenden Fortschreibungsaktivitäten grundlegend aktualisiert. Gegenüber der Vorläuferfassung von Februar 2022 haben sich bei allen Ländern Änderungen ergeben.

Durch die Übergangsregeln im BNatSchG (§ 74 Abs. 4 und 5) besitzen eine Reihe älterer Leitfäden zunächst weiterhin Relevanz, weshalb sie auch weiterhin in der Übersicht zu finden sind.

Bekannt sind Fortschreibungsaktivitäten in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Geplant sind solche in Baden-Württemberg.

Einzelne Länder haben keine aktuellen Fortschreibungsaktivitäten angegeben bzw. mit Verweis auf die hohe Gesetzgebungs-Dynamik eine bewusste Unterbrechung dieser (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Niedersachsen arbeitet derzeit übergangsweise mit (nicht öffentlich zugänglichen) FAQs.

Insgesamt ist zu bemerken, dass der Wille und die Aktivitäten der Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung auf Bundesebene auf Länderebene zunächst zu zusätzlichem Klarstellungsbedarf führen, dem zum Teil durch die Herausgabe entsprechender Hinweisschreiben begegnet wird. Dies, aber auch die durch die rechtlichen Übergangsregeln und -fristen bedingten Parallelitäten führen zunächst zu einer erhöhten Komplexität der rechtlichen und fachlichen Genehmigungsgrundlagen. Perspektivisch wird sich das in einigen Jahren wieder ändern.

Quelle:
KNE
Autor:
Pressestelle
Link:
www.naturschutz-energiewende.de/...
Keywords:
KNE, Bundesregierung, Erlass, Bundesland, Bestimmung, Übersicht, Aktualisierung, Bundesnaturschutzgesetz, EU Notfallverordnung, WindBG, Leitfaden



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