2024-12-21
https://w3.windmesse.de/windenergie/pm/25034-staatliche-beihilfen-kommission-genehmigt-drei-franzosische-initiativen-zur-schaffung-von-mehr-als-17-gigawatt-okostromkapazitaten

Meldung von European Commission

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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt drei französische Initiativen zur Schaffung von mehr als 17 Gigawatt Ökostromkapazitäten

Die Europäische Kommission hat drei Regelungen zur Förderung der Stromerzeugung in kleinen Onshore-Windkraft-, Fotovoltaik- und Klärgasanlagen in Frankreich nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Regelungen soll dazu führen, dass mehr als 17 Gigawatt an zusätzlichen Ökostromkapazitäten in Frankreich erzeugt werden.

Die vorläufige Mittelausstattung der Regelung für Onshore-Windkraft beträgt 1 Mrd. EUR pro Jahr, die der Solarstromregelung liegt bei 190 Mio. EUR pro Jahr und die der Klärgasregelung bei 58 Mio. EUR pro Jahr. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Frankreich seine Zielvorgabe erreicht, im Jahr 2020 23 % seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Sie stehen voll mit den Prioritäten der Juncker-Kommission im Einklang, Investitionen in erneuerbare Energiequellen zu fördern und sicherzustellen, dass die Energiewende die Industrie in der EU in die Lage versetzt, eine führende Position bei CO2-armen Technologien zu erlangen und dadurch für umweltfreundliches Wachstum und Beschäftigung zu sorgen.

Bei den genehmigten Regelungen handelt es sich um:

  • eine Regelung für Onshore-Windkraft, in deren Rahmen über die nächsten 10 Jahre eine Förderung für die Bereitstellung von 15 Gigawatt zusätzlicher Kapazität gewährt werden soll. Dabei soll den Betreibern kleiner Onshore-Windkraftanlagen mit weniger als 6 Turbinen (deren Leistung jeweils 3 Megawatt nicht übersteigen darf) ein Aufschlag auf den Marktpreis gezahlt werden;
  • eine Solarstromregelung für kleine Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden (unter 100 Kilowatt). Die Anlagen werden über einen Zeitraum von 20 Jahren eine Einspeisevergütung erhalten. Die Vergütung richtet sich nach der Größe der Anlage und dem Geschäftsmodell (Anlagen, deren gesamter Strom ins Netz eingespeist wird, oder Anlagen, bei denen ein Teil des erzeugten Stroms vor Ort verbraucht wird). Frankreich geht davon aus, dass im Rahmen dieser Maßnahme 2,1 Gigawatt an Solarstromkapazitäten bereitgestellt werden können;
  • eine Klärgasregelung. Frankreich schätzt das verbleibende förderfähige Klärgasanlagen-Erzeugungspotenzial in Frankreich auf 160 Megawatt, von denen ein Großteil auf Anlagen mit einer Leistung von weniger als 1 Megawatt entfällt. Die Regelung steht zwar auch größeren Anlagen offen, aber es wird davon ausgegangen, dass sie hauptsächlich für kleine Anlagen in Anspruch genommen wird. Anlagen mit einer Leistung von 500 Kilowatt oder mehr sollen über eine Prämie gefördert werden, die zwanzig Jahre lang als Aufschlag auf den Marktpreis gewährt wird. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 500 Kilowatt sollen hingegen zwanzig Jahre lang eine Einspeisevergütung erhalten.

Die Kommission hat alle drei Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den 2014 erlassenen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen, die sicherstellen, dass öffentliche Mittel nur begrenzt zum Einsatz kommen und keine Überkompensation erfolgt. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass die Regelungen im Einklang mit den Umweltzielen der EU den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erhöhen und gleichzeitig sicherstellen werden, dass etwaige aus der staatlichen Förderung resultierende Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten werden.

Hintergrund

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist für alle Mitgliedstaaten festgelegt, welchen Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen sie bis 2020 erreichen sollen. Für Frankreich liegt dieser Anteil bei 23 %. Alle drei oben genannten Regelungen sollen einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten.

Diese drei nun genehmigten Maßnahmen ergänzen bereits genehmigte Regelungen für kleine Biogasanlagen (SA.46898) und kleine Wasserkraftwerke (SA.43780).

Die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse wird über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter den Nummern SA.47205 (Regelung für Onshore-Windkraft), SA.47623 (Fotovoltaikregelung) bzw. SA.43485 (Klärgasregelung) zugänglich gemacht. Neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse sind in der Rubrik Staatliche Beihilfen auf der Website der Kommission zu finden.

Quelle:
Europäische Kommission
Autor:
Pressestelle
Link:
europa.eu/...
Windenergie Wiki:
Turbine, Megawatt, Energiewende



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