2024-03-29
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ABE Kunze Engineering GmbH: Der Weg zum SDL-Bonus im Windmesse Newsletter

Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.04.2011 werden nach Systemdienstleistungsverordnung für Windenergie (SDLWindV) „Neuanlagen“ genannt.

Hamburg, 05.10.2011 Für diese Neuanlagen muss bereits vor Inbetriebnahme ein Anlagenzertifikat, eines nach der Fördergesellschaft Windenergie und andere erneuerbare Energien e.V. zugelassenen Anlagengutachters und seit dem 01.10.2011 eines nach DIN EN 45011 akkreditierten Zertifizierers, wie ABE Kunze Engineering vorliegen.

Der Zertifizierer sammelt im Vorfeld Informationen vom Windmüller/Windparkbetreiber und dessen Planer bezüglich der geplanten Netzanschlusssituation, der geplanten Windparktopologie, der zu verbauenden Komponenten wie Windenergieanlagen bzw. Erzeugungseinheiten (EZE, eine EZE kann Windenergie aber auch Photovoltaik oder Verbrennungskraftmaschinen bedeuten) und anderen Komponenten sowie den organisatorsichen und administrativen Unterlagen. Mit diesen Informationen bestimmt der Zertifizierer die elektrischen Eigenschaften der geplanten Erzeugungsanlage (EZA), ob diese in der Lage ist Systemdienstleistungen wie Netzstützung im Fehlerfall und Blindleistungsbereitstellung, etc. richtlinienkonform bereit zu stellen. Zu diesen Richtlinien gelten neben der SDLWindV auch je nach Anschlussart die Mittelspannungsrichtlinie der BDEW oder bei Hoch- und Höchstspannungsanschlüssen der TransmissionCode der Verbände der Netzbetreiber.

Nach Vorlage aller notwendigen Informationen benötigt der Zertifizierer eine gewisse Zeit um die Unterlagen zu prüfen und die vorschriftsmäßigen Berechnungen durchzuführen. Die bisherigen Erfahrungen mit „Übergangsanlagen“ (Windenergieanlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.01.2009 und 31.03.2011) haben gezeigt, dass die Informationssammlung und die darauffolgende Prüfung und Berechnungen einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann. Trotz allen Widrigkeiten und aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Übergangsanlagen hat es ABE Kunze Engineering GmbH geschafft den kompletten Auftragsbestand an Übergangsanlagen fristgerecht vor dem 30.09.2011 abzuschließen.
Bei der Erstellung des Anlagenzertifikates der Übergangsanlagen war die Konformitätserklärung ein fester Bestandteil. Diese beinhaltete u.a. die Prüfung der tatsächlich verbauten EZE in Verbindung mit Kabelstrecken, Transformatoren und den Schutzgeräten am Netzverknüpfungspunkt. Diese Konformitätserklärung ist analog bei den Planungszertifikaten für Neuanlagen Pflicht.

Nach Vorlage eines positiven Anlagenzertifikates beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der EZA, genehmigt dieser die Inbetriebnahme. Nachdem die EZA vollständig aufgebaut und in Betrieb genommen wurde ist eine Konformitätserklärung notwendig. ABE Kunze Engineering GmbH prüft hierfür Vor-Ort die EZE und weitere Komponenten sowie die Schutzeinstellungen auf Konformität zur im Anlagenzertifikat bestätigten Konstellation. Erst nach erfolgreicher Ausstellung einer positiven Konformitätserklärung zahlt der Netzbetreiber die EEG Vergütung in Verbindung mit dem SDL-Bonus aus. Es kann Zeit und Geld gespart werden, wenn diese Konformitätserklärung vom Zertifizierer durchgeführt wird, der auch das Anlagenzertifikat ausstellt, da dieser die EZA bereits kennt.

ABE Kunze Engineering GmbH nimmt gerne Anfragen für Anlagenzertifikate für Ihre Neuanlagen in Form von Windenergie aber auch Photovoltaik oder Verbrennungskraftmaschinen mit zugehöriger Konformitätserklärung entgegen.
Quelle:
ABE Gruppe
Autor:
Guido Bröring
Email:
info@abe-zertifizierung.de
Link:
www.abe-zertifizierung.de/...
Windenergie Wiki:
Hamburg, Bonus



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