2024-04-25
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Windmesse.de: Wälder für die Windenergienutzung

Waldgebiete könnten zunehmend für die Aufstellung von Windenergieanlagen kommen. Rund 31 % von Deutschlands Fläche sind bewaldet, was einer Fläche von über einer Million Hektar entspricht, so Peter Meier vom Tüv Süd.

Wobei freilich genaue Windmessungen notwendig sind, denn bei Nabenhöhen weit über den Baumwipfeln drohen Turbulenzen und sind herkömmliche Messmethoden über nur zwei Drittel der geplanten Turmhöhe selten ausreichend.
Vor allem in Brandenburg lassen sich die ehrgeizigen Windenergiepläne – die Landesregierung möchte rund 1,9 % der Landesfläche bzw. 555 Hektar als Windfläche ausweisen – ohne den Wald kaum nutzen. Zu dieser Einschätzung gelangt Dr. Michael Rolshoven von der Berliner Anwaltskanzlei Müller-Wrede & Partner. Mit einer installierten Leistung von 4.260 Megawatt ist Brandenburg nach der Statistik des Deutschen Windenergie-Institut (30.06.2010) nach Niedersachsen Deutschlands zweitgrößtes Windenergieland.
Von der Forstfläche von rund einer Million Hektar befindet sich laut Rolshoven zwischen Oder und Elbe rund ein Drittel in Landesbesitz. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht sei der Wald für die Errichtung von Windenergieanlagen unproblematisch, weil die Privilegierung von WEA im Außenbereich (§ 35 Abs. 1, Baugesetzbuch) den Forst umfasst und häufig auch der Wald grundsätzlich als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Was dazu führt, dass diverse Windparkplaner sich bereits Waldstandortflächen gesichert haben.
Doch manche Regionalpläne wie der vom Lausitz-Spreewald hat das Berlin-Brandenburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) für unwirksam erklärt – womit die Gefahr besteht, dass die Windflächenausweisung ausgerechnet im auf die lange Bank geschoben wird. So wurde unlängst mit OVG-Urteil (24.09.2010) der Regionalplan „Windenergie-Palnung“ für den Kreis Havelland-Fläming wegen „schwerer Abwägungsfehler“ und „nicht-schlüssigem gesamträumlichen Planungskonzept“ für unwirksam erklärt. Die Folge: Ausgerechnet im drittgrößten „Windland“ Deutschlands droht mehrfach Planungsstopp. Wobei das OVG offenlässt, ob Windkraftnutzung innerhalb von FFH-Gebieten zulässig ist. „Die Entscheidung wird Resonanz erzeugen“, ist sich Rolshoven sicher.
Aus Naturschutzsicht stehen im Wald häufig Fledermauspopuilationen und das Brutverhalten des Rotmilan der Windkraftnutzung entgegen. „Bei weniger als 1.000 Meter Abstand zum Horst bekommt man schnell Genehmigungsprobleme“, sagt Rolshoven, der aber statt Pauschalurteilen eine „zunehmend detaillierte richterliche Auseinandersetzung“ feststellt. Stefan Schuck von Abo-Wind rät dazu „naturschutzrechtliche Bereiche auszuklammern“ und bei höheren Nabenhöhen deutlich über den Baumwipfeln den „Aktionsbereich der Waldfledermäuse kaum betroffen“. Rolshovens Fazit zur Zukunft der Windenergienutzung im Wald entspricht dem des griechischen Philosophen Heraklit: „Alles fließt“.
Quelle:
Windenergietage Berlin-Brandenburg; Recherche
Autor:
Björn Johnsen
Email:
bj@windmesse.de
Keywords:
Windenergienutzung im Wald; Brandenburg; Fledermauspopulationen; Oberverwaltungsgerichtsurteil Berlin-Brandenburg
Windenergie Wiki:
WEA, Megawatt



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