04.06.2004
Deutschland und Frankreich wollen beim Emissionshandel staerker kooperieren
Der franzoesische Umweltminister Serge Lepeltier und Bundesumweltminister Juergen Trittin haben anlaesslich der Konferenz ueber erneuerbare Energien in Bonn ihrem Wunsch nach einer Staerkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich bei der Einfuehrung des europaeischen Treibhausgas-Emissionshandels Ausdruck verliehen.
Die europaeische Industrie und die Energielieferanten werden ab dem 1. Januar 2005 an einem Treibhausgasquotensystem bezogen auf CO2 teilnehmen, das durch die Richtlinie 2003/87 eingerichtet wurde. Unternehmen und natuerliche Personen erhalten die Moeglichkeit, untereinander Emissionsberechtigungen zu handeln. Fuer die Umsetzung der EU-Richtlinie muss ein nationales Register fuer Emissionsberechtigungen eingerichtet werden. Dieses funktioniert wie ein elektronisches Grundbuch, in dem die Bewegungen und Bestaende der Emissionsberechtigungen dokumentiert werden. Das von der Caisse des dépôts et consignations (CDC) fuer Frankreich entwickelte Seringas-System wird derzeit in der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) getestet. Die DEHSt befindet sich in intensiven Vertragsverhandlungen, um das System nach erfolgreichem Abschluss der Tests in Deutschland einfuehren zu koennen.
Die Minister befuerworten nachdruecklich die baldige Schaffung einer Handelsplattform fuer Emissionsberechtigungen durch die Privatwirtschaft. In diesem Sinne ermuntern sie die Wirtschaft, diesbezuegliche Projekte weiter voranzutreiben und den Kontakt zu den nationalen Registern zu suchen. Deutschland und Frankreich wollen diese Initiative unterstuetzen und streben dabei eine enge Zusammenarbeit an. Zur Vereinfachung des Handels ist die Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zwischen Handelsplattformen und dem Register geplant.
Eine Handelsplattform verbessert die Effizienz des Emissionshandelssystems, da sie zu einer hoeheren Markttransparenz beitraegt und somit die Preisfindung erleichtert. Hierdurch verringern sich die Transaktionskosten fuer die Marktteilnehmer, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Die Verbindung einer Handelsplattform mit einer elektronischen Schnittstelle zum nationalen Register verstaerkt zudem die Transaktionssicherheit und vereinfacht die Durchfuehrung des Handels.
Die europaeische Industrie und die Energielieferanten werden ab dem 1. Januar 2005 an einem Treibhausgasquotensystem bezogen auf CO2 teilnehmen, das durch die Richtlinie 2003/87 eingerichtet wurde. Unternehmen und natuerliche Personen erhalten die Moeglichkeit, untereinander Emissionsberechtigungen zu handeln. Fuer die Umsetzung der EU-Richtlinie muss ein nationales Register fuer Emissionsberechtigungen eingerichtet werden. Dieses funktioniert wie ein elektronisches Grundbuch, in dem die Bewegungen und Bestaende der Emissionsberechtigungen dokumentiert werden. Das von der Caisse des dépôts et consignations (CDC) fuer Frankreich entwickelte Seringas-System wird derzeit in der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) getestet. Die DEHSt befindet sich in intensiven Vertragsverhandlungen, um das System nach erfolgreichem Abschluss der Tests in Deutschland einfuehren zu koennen.
Die Minister befuerworten nachdruecklich die baldige Schaffung einer Handelsplattform fuer Emissionsberechtigungen durch die Privatwirtschaft. In diesem Sinne ermuntern sie die Wirtschaft, diesbezuegliche Projekte weiter voranzutreiben und den Kontakt zu den nationalen Registern zu suchen. Deutschland und Frankreich wollen diese Initiative unterstuetzen und streben dabei eine enge Zusammenarbeit an. Zur Vereinfachung des Handels ist die Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zwischen Handelsplattformen und dem Register geplant.
Eine Handelsplattform verbessert die Effizienz des Emissionshandelssystems, da sie zu einer hoeheren Markttransparenz beitraegt und somit die Preisfindung erleichtert. Hierdurch verringern sich die Transaktionskosten fuer die Marktteilnehmer, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren. Die Verbindung einer Handelsplattform mit einer elektronischen Schnittstelle zum nationalen Register verstaerkt zudem die Transaktionssicherheit und vereinfacht die Durchfuehrung des Handels.
- Quelle:
- BMU-Pressereferat
- Email:
- presse@bmu.bund.de