2024-04-27
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Meldung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Habeck zum Bürokratieentlastungsgesetz

Bild: PixabayBild: Pixabay

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, begrüßt das heute auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz im Bundeskabinett verabschiedete Bürokratieentastungsgesetz IV (BEG IV).:

Es ist wichtig, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nun auf den Weg gebracht wird. Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor. Gleichzeitig ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können, um zu spürbaren Entlastungen zu kommen. Wir müssen das BEG IV daher mit weiteren themenspezifischen Entlastungspaketen ergänzen. Hier setze ich auf eine künftige Zweite Säule der Bürokratieentlastung: die stärkere Etablierung und Ausweitung unseres Praxischeck-Instrumentariums unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder. So haben wir u.a. im Solarbereich gezeigt, dass damit spürbare Entlastungen erzielt werden können. Das Instrument werden wir deshalb schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dem Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausrollen.

Im Detail:

Der Bürokratieabbau ist einer der Prioritäten des BMWK in dieser Legislaturperiode. Im BEG IV sind zahlreiche Maßnahmen des BMWK eingeflossen.

So unter anderem die klare und einheitliche Regelung im Bundesberggesetz, dass die Nutzung oberflächennaher Erdwärme (bis 400m Tiefe) nicht dem Bergrecht unterliegt.

Zudem haben wir eine systematische Überprüfung aller in Zuständigkeit des BMWK liegenden Informationspflichten auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten, unnötige Schriftformerfordernisse und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand durchgeführt. Hierbei hat das BMWK auch die Praxis eingebunden. Es wurden Workshops mit Unternehmen, Verbänden und Kammern (Zehn Workshops mit BDEW, Destatis, DIHK, Stiftung Familienunternehmen und Politik, VCI, VDA, ZDH und VKU) durchgeführt, um Input aus der Wirtschaft zu erhalten, wie die Praxistauglichkeit von Informations- und Berichtspflichten erhöht werden kann. Als erstes Zwischenergebnis konnten 75 Abbau- und Entlastungsmaßnahmen identifiziert und dabei bis zu 50 Informationspflichten als mögliche Maßnahmen mit weiterem Prüfbedarf herausgearbeitet werden. Darunter z.B. die Streichung der Anzeigepflichten für neue und erneuerte Messgeräte im Mess- und Eichgesetz, die Bündelung bestimmter gewerberechtlicher Anzeigepflichten in der Gewerbeordnung oder Bürokratieentlastungen im Berufs- und Prüfungsrecht der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer.

Zahlreiche dieser Maßnahmen sind im BEG IV verankert. Ein Teil eignet sich aufgrund ihrer Komplexität nicht dafür, in einem Sammelgesetz wie dem BEG IV bzw. der dazugehörigen Bürokratieentlastungsverordnung adressiert zu werden; diese werden in fachspezifischen Novellen umgesetzt.

Weitere Entlastungen des BMWK:

Andere Entlastungsmaßnahmen wiederum wurden bereits untergesetzlich umgesetzt. So hat beispielsweise die BNetzA im Zuge des Projekts in der Zwischenzeit die Anzahl der abgefragten Daten für den nächsten Monitoringbericht um rund ein Drittel gesenkt.

Mit dem Instrument der Praxischecks hat das BMWK ein Verfahren entwickelt, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse zu erkennen und dafür Lösungen zu entwickeln. Einige Praxischecks wurden bereits abgeschlossen. Beim Praxischeck Solar wurden über 50 Hindernisse für den gewerblichen und privaten PV-Ausbau identifiziert. Der Großteil dieser Hindernisse wurde bereits aus dem Weg geräumt und u.a. im Solarpaket verankert. Darunter die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke oder vereinfachte Anmeldeverfahren.

Weitere Praxischecks laufen derzeit - darunter der Praxischeck Wind-an-Land (gemeinsam mit Land Baden-Württemberg), der Praxischeck Wärmepumpen, der Praxischeck Einfacher Gründen).
Weitere Praxischecks sind für dieses Jahr in Planung. Dazu zählen:

Praxischeck NachhaltigkeitsberichterstattungPraxischeck mit Zielgruppe LebensmittelhandwerkPraxischeck zum DatenschutzPraxischeck zum Beauftragtenwesen in Unternehmen (angestrebt wird ein ressort- und ebenübergreifender Ansatz)

Auch sollen weitere Erleichterungen für Start-ups und innovative gemeinwohlorientierte Unternehmen geschaffen werden. Die nachhaltige Beschaffung soll einfacher und so gestaltet werden, dass davon insbesondere auch regionale und lokale Unternehmen profitieren können. Basis für das sogenannten Vergabetransformationspaket ist eine umfangreiche öffentlichen Konsultation im letzten Jahr. Auf dieser Basis wird derzeit ein Referentenentwurf mit Gesetzes- und Verordnungsanpassungen erstellt.

Wir streichen das vorgelagerte Genehmigungsverfahren sowie die Stichprobenprüfung durch die Eichbehörden in Bezug auf Software-Updates bei Smart-Meter-Gateways.

Wir verfolgen konsequent den Aufbau des Basisregisters für Unternehmen. Zukünftig sollen Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen; Mehrfachmeldungen an verschiedene Register können schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt werden.

Wir haben die Verwaltungsprozesse in der Rüstungsexportkontrolle für den Export bestimmter Rüstungsgüter und Dual-Use Güter in ausgewählte EU- und NATO-Partner sowie enge Partnerländer durch die Einführung neuer und die Änderung bestehender Allgemeiner Genehmigungen effizienter gestaltet.

Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung soll im Außenwirtschaftsrecht nunmehr grundsätzlich neben dem schriftlichen auch der elektronische Erlass von Verwaltungsakten vorgesehen werden. Dadurch wird der Einsatz einfacher und nutzerfreundlicher elektronischer Verfahren begünstigt und der Ausbau elektronischer Verwaltungsdienste weiter gefördert.

 

Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Autor:
Öffentlichkeitsarbeit - BMWK
Email:
info@bmwk.bund.de



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