2024-12-22
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Windkraft: „Schutzwürdigkeit von Natur- und Denkmälern muss erhalten bleiben“

Der Denkmalschutz kann die Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Anfang Februar mit Blick auf das mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entschieden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt hat das OVG-Urteil umfassend geprüft, und die Schlussfolgerungen in einem gesonderten Erlass geregelt. Dieser wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Oberste Denkmalschutzbehörde bestätigt und gestern Unternehmen der Windenergiebranche bei einem Treffen in Schwerin durch Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus vorgestellt.

Laut neuem Erlass sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen. Das OVG hat in seinem Urteil eine klare Aussage hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität von Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde, sowie der Bewertung von Stellungnahmen und Gutachten getroffen. Es hat auch klare Aussagen zu den gesetzlichen Fristen getroffen, die von den StÄLU als Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, bis über eine Genehmigung entschieden wird.

Das Gericht hat bestätigt, dass mit dem neuen „Erneuerbaren Energien Gesetz des Bundes“ (EEG) ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Erzeugung Erneuerbarer Energien besteht. Es hat außerdem bekräftigt, dass die für den Denkmalschutz zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben kann. Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein. Für den Fall, dass keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Ich werte dieses Urteil als Chance, dem Windkraftausbau und insbesondere ins Stocken geratene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu begegnen. Die Priorität des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist bereits durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes vorgegeben. Das OVG-Urteil unterstreicht diese Rechtssetzung.

Der gestrige Austausch mit den Unternehmen war konstruktiv und lösungsorientiert. Wir alle haben ein Interesse daran, die Ausbauziele des Bundes, auf 2,1 Prozent der Flächen in den Bundesländern Windeignungsgebiete auszuweisen, schnell zu erreichen. Im zweiten Schritt sind diese im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung auch mit Windenergieanlagen zu bebauen. Mit dem OVG-Urteil ist ein weiterer Punkt hin zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gesetzt worden, aber es gibt weitere dicke Bretter zu bohren. Diskutiert haben wir gestern mit der Branche auch die Bedeutung anderer Fachrechte, wie den Naturschutz und die Raumordnung, Personalfragen und die Vereinheitlichung von Bearbeitungsverfahren in den Genehmigungsbehörden. Es wurden viele gute Vorschläge gemacht, die wir wohlwollend prüfen werden.

Ich sage aber auch ganz klar, dass das Urteil für mich kein Freifahrtschein ist, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen. Am Ende geht es außerdem auch um Sicherheitsfragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen. Mit anderen Worten: Die Verantwortung der beteiligten Behörden bleibt trotz OVG-Urteil weiter bestehen. In meiner Zuständigkeit liegen dabei der Immissionsschutz und die Genehmigung der Windkraftanlagen, der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Grundwassers und der Böden, aber auch die  Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen vor Ort mitzunehmen. Gemeinsam müssen wir Wertschöpfungsketten entwickeln und für Teilhabe der Kommunen, Landkreise und Städte sorgen. Nur so werden wir die Akzeptanz für und das Vertrauen in den Bau weiterer Windkraftanlagen erreichen. Daher werde ich mich auch weiterhin für diese Themen starkmachen und den engen Austausch mit den anderen beteiligten Ressorts fortsetzen.“

Kulturministerin Bettina Martin ergänzte: „Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns kein Gegensatz. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Es ist deshalb wichtig, dass in jedem Fall auch die Interessen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Abwägungsprozess bei den StÄLUs mit einbezogen werden können. Trotz der notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des übergeordneten öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien soll der Denkmalschutz im Abwägungsprozess gehört werden. Darüber besteht Einigkeit und dafür haben wir einen rechtssicheren und transparenten Weg abgestimmt.. Wir haben die Kapazitäten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erheblich aufgestockt und ab April 2023 acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Zielstellung ist es, in allen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen die Belange des Denkmalschutzes vorzubringen und damit den Genehmigungsbehörden eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dies muss nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage innerhalb eines Monats geschehen, da das Verfahren bei den StÄLU unabhängig von der denkmalfachlichen Würdigung voranschreiten muss.“

Quelle:
Land Mecklenburg-Vorpommern
Autor:
Pressestelle
Link:
www.regierung-mv.de/...
Keywords:
Mecklenburg Vorpommern, Windkraft, Denkmalschutz, Naturschutz, Urteil, OVG, Windrad, Turbine, Beschleunigung, Gericht, Genehmigung



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