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Staatssekretär Kellner für zügiges Ende blinkender Windkraftanlagen
Hintergrund war, dass mehrere Genehmigungen für eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung versagt worden waren. Als Begründung wurde die Nähe zum Hubschrauberlandeplatz des Kreiskrankenhauses Prenzlau genannt. Die meisten der bestehenden und in nächster Zeit zu errichtenden Windkraftanlagen in den Windfeldern um Prenzlau befinden sich innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius zum Landeplatz. Aus Sicht des Anbieters der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung - es handelt sich dabei um Dark Sky, ein Tochterunternehmen der ENERTRAG SE - wird jedoch zu allen Zeiten sichergestellt, dass das System auch an den Windenergieanlagen im Umfeld des Landeplatzes funktioniert und der Einsatz der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für die Piloten gefahrenfrei möglich ist.
„In vielen Fällen wurden bisher leider noch keine Genehmigungen für unsere Systeme erteilt, die im Rahmen des Großprojekts ,Dark Sky Uckermark' insbesondere um Prenzlau Windkraftanlagen nachts dunkel schalten sollten“, so Thomas Herrholz, Geschäftsführer von Dark Sky. „Die erhaltenen Genehmigungen enthalten zudem unerwartete Auflagen für die Nachrüstung von Technik. Wir befinden uns gerade in einem Widerspruchsverfahren mit der Genehmigungsbehörde in dem diese Detailfragen noch geklärt werden müssen. Wir freuen uns daher über die vermittelnde Rolle von Herrn Staatssekretär Kellner.“
Michael Kellner: „In meinem Wahlkreis in der Uckermark wird schon jetzt viel für den Erfolg der Energiewende getan. Die Region nimmt beim Ausbau der Erneuerbaren eine Vorreiter- und Vorbildrolle ein. Es ist gut, die Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende teilhaben zu lassen und die Belastung für sie so gering wie möglich zu halten. Ich hatte mich mit der Bitte um eine zügige Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachkennzeichnung an die Obere Luftfahrtbehörde gewandt und die seit Jahren versprochene Verdunkelung des Abendhimmels erbeten. Das muss jetzt passieren.“
Das BNK-System in der Uckermark wurde noch auf Basis einer älteren Verwaltungsvorschrift mit Radarsensoren errichtet, die Auflagen der Luftfahrtbehörde beziehen sich auf die neue Fassung dieser Vorschrift. „In anderen Bundesländern wurde bei solchen Projekten auf eine Übergangsklausel zurückgegriffen“, ergänzt Thomas Herrholz. „So konnte dort der BNK-Betrieb ohne zusätzliche Auflagen schnell aufgenommen werden. Für eine solche Anwendung sprechen wir uns insbesondere auch im Interesse der Bevölkerung aus.“
Hendrik Sommer, Bürgermeister der Stadt Prenzlau, begrüßt außerordentlich diese Initiative von Staatssekretär Kellner: „Die Nachtabschaltung der Nachtbefeuerung von weit mehr als 100 Windkraftanlagen im Umfeld von Prenzlau ist ein langgehegter Wunsch der hiesigen Bevölkerung und trägt wesentlich zur Erhöhung der Akzeptanz für Windkraftanlagen bei, was in diesen Zeiten dringend erforderlich ist. Dies erlebe ich regelmäßig in meinen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern.“
- Quelle:
- ENERTRAG
- Autor:
- Pressestelle
- Link:
- www.enertrag.com/...
- Keywords:
- Enertrag, Blinken, BNK, bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung, Behörde, Uckermark, Windpark, Deutschland, Brandenburg, Windenergieanlage, Landeplatz, Akzeptanz
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