2024-12-22
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„Noch zahnloser Tiger“: juwi-Vorstandsvorsitzender kritisiert Entwurf des Windenergie-an-Land Gesetzes und macht Vorschläge zur Nachbesserung

Das Erreichen der EEG-Ausbauziele 2030 für Windenergie ist mit vorliegendem Gesetzentwurf kaum zu schaffen. Vielmehr droht der Windenergieausbau bis Ende 2026 zum Erliegen zu kommen.

Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird der Gesetzgeber die Ausbaukorridore und Ausschreibungsmengen auf das 80-Prozent-Ökostrom-Ziel bis 2030 neujustieren. Mit dem am 15. Juni im Kabinett beschlossenen Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) plant die Bundesregierung zudem weitere entscheidende Weichenstellungen, die ebenfalls noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden sollen. Während die EEG-Novelle klare Ausbauziele setzt und mit Ausbaupfaden hinterlegt, sieht juwi noch dringenden Korrekturbedarf beim Wind-an-Land Gesetz. Hauptkritikpunkt: Die zu langen Zeiträume, bis die Bundesländer, die ihnen zu geordneten Flächenanteile verbindlich ausgewiesen haben müssen und ernsthafte Konsequenzen folgen. „Das kann und muss deutlich schneller gehen“, fordert deshalb juwi-CEO Carsten Bovenschen. „Aktuell gleicht die Regelung noch einem zahnlosen Tiger, der in der nächsten Legislaturperiode überhaupt erst Zähne entwickeln wird.“

„Für das Wind an Land Gesetz muss es in der Praxis dazu kommen, dass die Bundesländer schnell geeignete Flächen ausweisen und diese effektiv und rechtssicher beplant werden können“, fordert Bovenschen. „Vor allem müssen die Konsequenzen unmittelbar spürbar sein, sollten einzelne Bundesländer ihren Ausweisungspflichten nicht nachkommen.“ Im aktuellen Gesetzentwurf ist eine Prüfung erst für Mitte 2024 geplant, eine ernsthafte Überprüfung sogar erst für das Jahr 2026. Länder wie Bayern könnten damit ihre Mindestabstandsregelung (10H) noch mehrere Jahre beibehalten und damit den notwendigen Ausbau weiter blockieren. „Damit verlieren wir wertvolle Zeit beim Aufbau einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung“, kritisiert der juwi-Vorstandsvorsitzende.

Aus Sicht des Unternehmens wäre eine Vorverlegung des ersten Nachweises über erfolgte Planungs- beziehungsweise Gesetzgebungstätigkeiten auf den 30. November 2023 möglich – oder sogar früher. Aktuell vorgesehen ist der 31.Mai 2024. Zudem sollten die Bundesländer, die bereits jetzt wenigstens 80 Prozent ihrer 2026-Zielwerte für die Flächenausweisung erreicht haben, höhere Werte erhalten und damit schon Teile ihres 2032-Zielwertes erfüllen können. Bovenschen: „Nur so können wir erreichen, dass es unmittelbar in allen Bundesländern zu einem starken Impuls zur Ausweisung zusätzlicher Flächen kommt. Denn wir brauchen auch die Vorreiter-Länder.“
Um eine Genehmigungsdelle bis 2026 zu verhindern, sieht es das Unternehmen auch als unbedingt erforderlich an, dass die Gemeinden nur eingeschränkt die Möglichkeit erhalten, aktuelle Baugesuche zurückzustellen. „Die derzeit geplante Regelung könnte sonst dazu führen, dass die Gemeinden bis Ende 2026 Genehmigungsanträge in großem Umfang unter dem Stichwort „Veränderungssperre“ auf Eis legen“, fügt Bovenschen an. „Damit würden wir bis 2026 in ein Zubau-Loch fallen“. Zudem würde die hiesige Windenergie-Industrie weiter in die roten Zahlen stürzen. Dort wird dringend auf die angekündigten Impulse aus der Politik gewartet. Schließlich lösen nur genehmigte und bezuschlagte Projekte tatsächlich Auftragseingänge aus, die Produktion auslasten und Arbeitsplätze sichern.

„Die Zeit drängt“, appelliert Bovenschen. „Wir können uns beim Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem beim Ausbau der Windenergie keine weiteren Verzögerungen leisten. Ansonsten wird Deutschland die eigenen Ausbauziele und das 1,5-Grad-Ziel klar und deutlich verfehlen.“

Quelle:
juwi-Gruppe
Autor:
Pressestelle
Link:
www.juwi.de/...
Keywords:
EEg, Ausbauziel, Windenergie, Windenergieausbau, Windenergie-an-Land, Windkraft, Carsten Bovenschen, juwi, Projektierer, Gesetz



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